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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Rote Ampel ohne Blitzer

Folgender Sachverhalt:

Vor einer Baustellen-Ampel (die Strasse wird Einspurig) wurde das vor mir fahrende KFZ noch während der grünphase langsamer, als die Ampel gelb erreichte stand das KFZ, ich bin daran dann vorbei und meines erachtens noch innerhalb der 1Sek. Regel über jene Ampel gefahren, unglücklicherweise handelte es sich um ein Ziviles KFZ, die Polizisten hielten mich natürlich anschließend an und nun ist auch der Bescheid angekommen.
423,- € und 1 Monat.

Ich fühle mich aber nicht schuldig, der Lenker ist noch während der Grünphase ausgerollt anstatt flüssig den Verkehr zufolgen.

Meiner Ansicht nach bin ich noch innerhalb der 1Sek. Regel über jene Ampel gefahren unglücklicherweise sind die Gelbphasen auch immer unterschiedlich lang.

Meine Frage ist, kann ich irgendwie das unheil abwenden?

Ich bin sehr viel beruflich Unterwegs, obwohl 1 Monat Fahradfahren ist nicht so schlimm, aber die Punkte kann ich garnicht gebrauchen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es gibt diese 1-Sek-Regel so nicht.

Man darf nicht über die Ampel fahren, wenn diese Rot zeigt - egal ob innerhalb einer Sekunde oder nicht.

Es gibt lediglich das sogenannte Augenblicksversagen.

Danach wird ein Rotlichtverstoß, der sich innerhalt der 1. Sekunde nach Umschalten ereignet nicht so streng geahndet.

Dennoch wird er geahndet.

Hier kommt erschwerend hinzu, dass Sie ein an der Ampel wartendes Fahrzeug noch überholt haben, um noch über die Ampel zu kommen.

Alles in allem dürfte der Vorwurf daher gerechtfertigt sein.

Es macht natürlich dennoch Sinn, Einspruch einzulegen und de Sache prüfen zu lassen.

Ggf. kann man zumindest das Fahrverbot aufgehoben bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

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