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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Gebrauchtboot-Vertrag

Guten Tag,
ich habe ein Gebrauchtboot samt Trailer verkauft, den Kaufpreis erhalten, die Schlüssel übergeben, die Papiere auch, den Kaufvertrag aber nicht unterschrieben zurück bekommen. Der Käufer weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben. Nun läuft das Boot noch immer offiziell auf mich, da der Käufer es auch nicht ummeldet. Den Trailer auch nicht. Was kann ich tun, damit er dies tut? Welche Gefahr laufe ich, finanziellen Schaden zu erleiden, wenn der neue Eigentümer ein Unfall mit dem Boot oder Trailer baut? Die Versicherung zum Boot habe ich gekündigt.
Danke und Gruß

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn der Käufer Ihnen den vollen Kaufpreis gezahlt hat, Sie ihm das Boot und den Trailer übergeben haben und er beides jetzt nutzt, dann kann man auch ohne Unterschrift unter das Schriftstück zumindest von einem mündlich geschlossenen Kaufvertrag ausgehen. Der Käufer haftet als neuer Eigentümer dann auch für Unfälle.

Wichtig ist, dass Sie sowohl bei der Versicherung als auch bei der Zulassungsstelle den Eigentümerübergang unter Angabe der Daten des Käufers anzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Verkehrsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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