Gebrauchtboot-Vertrag
Februar 10, 2017 | 50,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Guten Tag,
ich habe ein Gebrauchtboot samt Trailer verkauft, den Kaufpreis erhalten, die Schlüssel übergeben, die Papiere auch, den Kaufvertrag aber nicht unterschrieben zurück bekommen. Der Käufer weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben. Nun läuft das Boot noch immer offiziell auf mich, da der Käufer es auch nicht ummeldet. Den Trailer auch nicht. Was kann ich tun, damit er dies tut? Welche Gefahr laufe ich, finanziellen Schaden zu erleiden, wenn der neue Eigentümer ein Unfall mit dem Boot oder Trailer baut? Die Versicherung zum Boot habe ich gekündigt.
Danke und Gruß
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn der Käufer Ihnen den vollen Kaufpreis gezahlt hat, Sie ihm das Boot und den Trailer übergeben haben und er beides jetzt nutzt, dann kann man auch ohne Unterschrift unter das Schriftstück zumindest von einem mündlich geschlossenen Kaufvertrag ausgehen. Der Käufer haftet als neuer Eigentümer dann auch für Unfälle.
Wichtig ist, dass Sie sowohl bei der Versicherung als auch bei der Zulassungsstelle den Eigentümerübergang unter Angabe der Daten des Käufers anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
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