Wurde geblitzt, aber war nicht der Fahrer - was nun?
April 15, 2022 | 45,00 EUR | beantwortet von Jessica Lange
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht,
ich heiße Wolfgang Kock und habe kürzlich einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden zu sein. Allerdings war ich zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht der Fahrer des Fahrzeugs. Mein Auto wurde von einem Freund geliehen, der den Verkehrsverstoß begangen hat.
Ich mache mir Sorgen, da ich als Halter des Fahrzeugs nun für die Ordnungswidrigkeit belangt werde, obwohl ich keine Schuld daran trage. Ich habe meinem Freund bereits mitgeteilt, dass er sich selbst um die Konsequenzen kümmern muss, jedoch weiß ich nicht, wie ich mich nun gegen den Bußgeldbescheid wehren kann.
Ich frage mich, ob es möglich ist, den tatsächlichen Fahrer des Fahrzeugs zu benennen, um meine Unschuld zu beweisen. Oder wie kann ich nachweisen, dass ich zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht am Steuer saß? Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um mich gegen diese ungerechte Behandlung zu wehren und den Bußgeldbescheid anzufechten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Einschätzung zu meiner Situation geben könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden. Ich hoffe auf Ihre professionelle Unterstützung in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Kock
Sehr geehrter Herr Kock,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Bußgeldbescheids, den Sie erhalten haben. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und nach Möglichkeiten suchen, sich gegen die Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung zu verteidigen, obwohl Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst am Steuer waren.
In Ihrem Fall haben Sie als Halter des Fahrzeugs gemäß § 25a StVG eine sogenannte Halterhaftung. Das bedeutet, dass Sie zunächst einmal als Halter des Fahrzeugs für den Verkehrsverstoß belangt werden. Es obliegt jedoch Ihnen als Halter, den tatsächlichen Fahrer des Fahrzeugs zu benennen, um Ihre Unschuld zu beweisen. In Ihrem Fall, wo Sie bereits angegeben haben, dass Ihr Freund das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat, ist es wichtig, diesen als tatsächlichen Fahrer zu benennen.
Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass es möglich ist, dass der Fahrer die Verantwortung nicht übernehmen will oder nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall können Sie als Halter dennoch in der Pflicht stehen, das Bußgeld zu zahlen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Eine Möglichkeit ist es, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und dabei die Tatsache anzuführen, dass Sie nicht selbst am Steuer waren. Sie können beispielsweise Zeugen benennen, die bestätigen können, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt an einem anderen Ort waren und somit nicht fahren konnten. Es kann auch hilfreich sein, alle relevanten Beweismittel zu sammeln, wie beispielsweise Ihre Fahrtenbuchaufzeichnungen oder andere Dokumente, die Ihre Abwesenheit zum Zeitpunkt des Verstoßes belegen.
Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen zu lassen, um die bestmögliche Verteidigung für Sie zu gewährleisten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und Ihre Unschuld zu beweisen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid. Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Lange
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
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