Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Wie kann ich mich gegen zu Unrecht erhobene Parkgebühren wehren?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich kürzlich eine Strafzettel erhalten habe, der meiner Meinung nach zu Unrecht ausgestellt wurde. Ich habe mein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und einen Parkschein gelöst. Dennoch behauptet die Parkbehörde, dass ich keine gültige Parkgebühr entrichtet habe und verlangt nun eine Strafe in Höhe von 30 Euro.

Ich bin mir sicher, dass ich den Parkschein korrekt eingelöst habe und habe auch noch den Kassenzettel als Beweis. Trotzdem weigert sich die Parkbehörde, meinen Einspruch anzuerkennen und beharrt darauf, dass ich die Strafe zahlen muss. Ich fühle mich ungerecht behandelt und möchte mich gegen diese zu Unrecht erhobene Parkgebühr wehren.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht bereit bin, für etwas zu bezahlen, das ich korrekt erledigt habe. Ich befürchte, dass mir in Zukunft ähnliche Probleme drohen könnten, wenn ich nicht gegen diese Ungerechtigkeit vorgehe.

Können Sie mir bitte sagen, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um mich gegen diese zu Unrecht erhobene Parkgebühr zu wehren? Gibt es Möglichkeiten, den Strafzettel anzufechten und meine Unschuld zu beweisen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Valentina Beck

Jessica Lange

Sehr geehrte Frau Beck,

ich verstehe Ihre Situation und kann nachvollziehen, wie frustrierend es sein muss, eine Strafe zu erhalten, obwohl Sie sicher sind, dass Sie korrekt gehandelt haben. Es ist wichtig, dass Sie sich gegen ungerechtfertigte Strafzettel wehren und Ihre Unschuld beweisen möchten.

In Ihrem Fall haben Sie bereits einen wichtigen Schritt unternommen, indem Sie den Einspruch bei der Parkbehörde eingereicht und den Kassenzettel als Beweis vorgelegt haben. Da die Parkbehörde jedoch Ihren Einspruch abgelehnt hat, müssen wir nun weitere rechtliche Schritte prüfen.

Eine Möglichkeit, gegen den Strafzettel vorzugehen, ist der Gang zum Bußgeldbehörde. Dort können Sie einen Antrag auf Überprüfung des Bußgeldbescheids stellen. Es ist wichtig, alle relevanten Beweise und Dokumente vorzulegen, die Ihre Unschuld belegen. Dazu zählen der Parkschein, der Kassenzettel und eventuell auch Zeugenaussagen, falls andere Personen den Vorgang beobachtet haben.

Sollte die Bußgeldbehörde weiterhin auf der Zahlung der Strafe bestehen, besteht die Möglichkeit, Einspruch beim zuständigen Amtsgericht einzulegen. Hier wird der Fall erneut geprüft und es wird eine Entscheidung getroffen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt vertreten zu lassen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Es ist wichtig, dass Sie nicht vorschnell zahlen, sondern Ihre Rechte wahren und sich gegen ungerechtfertigte Strafzettel zur Wehr setzen. Ich empfehle Ihnen, sich zeitnah mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen und eine Strategie zu entwickeln, wie Sie gegen den Strafzettel vorgehen können.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Lange

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Verkehrsrecht

Jessica Lange