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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Verkehrsrecht?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Jakob Werner und habe eine Frage zum Thema Verkehrsrecht. Ich bin vor kurzem mit meinem Auto geblitzt worden und frage mich, ob es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Ich bin mir nicht sicher, was genau der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen im Verkehrsrecht ist und welche Konsequenzen jeweils drohen.

Die Situation ist folgende: Ich war auf dem Weg zur Arbeit und habe aus Versehen die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten. Kurz darauf wurde ich geblitzt und habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Jetzt frage ich mich, ob ich mir Sorgen machen muss, dass mir möglicherweise noch schwerwiegendere Konsequenzen drohen könnten.

Können Sie mir bitte erklären, was der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat im Verkehrsrecht ist? Gibt es bestimmte Kriterien, anhand derer man unterscheiden kann, ob es sich um das eine oder das andere handelt? Und welche Strafen bzw. Konsequenzen drohen jeweils bei einer Ordnungswidrigkeit bzw. einer Straftat im Verkehrsrecht?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierbei weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Jakob Werner

Jessica Lange

Sehr geehrter Herr Werner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Verkehrsrecht. Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, nachdem Sie geblitzt wurden und einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Gerne erkläre ich Ihnen den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat im Verkehrsrecht und welche Konsequenzen jeweils drohen.

Eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht liegt in der Regel vor, wenn eine Verkehrsregel missachtet wird. Dazu zählt beispielsweise das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Das Bußgeld richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann je nach Fall unterschiedlich hoch ausfallen. Zudem können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.

Eine Straftat im Verkehrsrecht liegt vor, wenn jemand eine Verkehrsregel schwerwiegend verletzt und dadurch andere gefährdet. Beispiele dafür sind das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Straftaten im Verkehrsrecht werden mit härteren Konsequenzen geahndet, wie beispielsweise Geldstrafen, Freiheitsstrafen und einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis.

In Ihrem Fall, wenn Sie lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten haben und geblitzt wurden, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Ordnungswidrigkeit. Sie haben bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, der die Konsequenzen für Ihren Verstoß enthält. Es drohen in diesem Fall in der Regel kein weiteres Strafverfahren oder andere schwerwiegende Konsequenzen, solange es sich um eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung handelt.

Ich empfehle Ihnen, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, falls Sie den Verstoß bestreiten möchten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls noch Unklarheiten bestehen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Jessica Lange
Rechtsanwältin specializing in Verkehrsrecht

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