Wie ist die Rechtslage bei Totalschaden?
Februar 28, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Mein Sohn ist mit meinem 12 Jahre alten Golf gefahren. Von der Seite ist ihm eine Frau in Kotflügel eingefahren. Wiederbeschaffungswert:2750 Euro, Reparaturkosten:5890 Euro. Der Unfallgegner hat die Schuld eingestehen.
Obwohl mein Sohn völlig unschuldig war, wird er praktisch bestraft. Wie sieht die Rechtslage bei Totalschaden?
Mit freundlichen Grüßen
Johann
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Im Falle eines solchen Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache abzüglich des Restwertes der beschädigten Sache verlangen.
Es gibt zwar eine Ausnahme bei Kraftfahrzeugen, wonach der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz verlangen kann, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann. In Ihrem Fall übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert aber um deutlich mehr, sodass eine Erstattung der Reparaturkosten wohl ausscheidet und nur der Wiederbeschaffungswert verlangt werden kann.
Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass kein wirtschaftlich denkender Mensch ein Auto für einen Preis reparieren lassen würde, der deutlich höher liegt als der Preis eines Ersatzfahrzeugs.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.
Bedenken Sie bitte abschließend, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt
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