Fahren mit Alkohol - Vorladung zur Polizei
Mai 31, 2011 | 25,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Hallo,
vor gut 4 Wochen habe ich mich nachts nach einer Feier und einem Streit mit meiner Frau ans Steuer gesetzt und bin 4 km in die nächste Stadt gefahren und in eine Polizeikontrolle geraten. Alkoholtest ergab 1,6, danach ging es zur Blutentnahme. Das Ergebnis habe ich bis heute nicht. Den Führerschein hat die Politzei an dem Tag gleich einbehalten. Nun habe ich heute für morgen Nachmittag eine Vorladung zur Polizei erhalten. Momentan habe ich Urlaub. Als Kraftfahrer bin ich aber beruflich auf den Führerschein angewiesen. In Flensburg habe ich aktuell 4 Punkte stehen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen (3+1). Wie soll ich mich morgen bei der Polizei am besten verhalten?
Ist es ratsam einen Anwalt hinzu zu ziehen (eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht) odert kann der auch nicht viel machen?
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie auf frischer Tat erwischt wurden, und die Beweise gegen Sie eindeutig sind, kann in Ihrem Fall auch ein Anwalt eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB nicht verhindern. Bereits bei 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. (Tröndle/Fischer Rz. 6 zu § 316)
Beim Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ist es jedoch bedeutend, ob Sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Hier kann ein Anwalt noch etwas erreichen.
Daher ist es am Besten, die Aussage zu verweigern. Sie sind nicht verpflichtet, einer Ladung der Polizei zu folgen. Teilen Sie der Polizei kurz mit, dass Sie nicht zum Termin erscheinen, die Aussage verweigern und Ihr Anwalt zunächst Akteneinsicht beantragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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