Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen unerlaubte Werbeanrufe unternehmen?
März 17, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Nina Koch
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie, da ich in letzter Zeit vermehrt unerwünschte Werbeanrufe erhalte und mir nicht sicher bin, welche rechtlichen Schritte ich dagegen unternehmen kann. Diese Anrufe sind äußerst lästig und belasten mich zunehmend. Ich habe bereits mehrfach darum gebeten, nicht mehr angerufen zu werden, jedoch ignorieren die Anrufer meine Bitte.
Die unerwünschten Werbeanrufe kommen meist von Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen möchten, an denen ich nicht interessiert bin. Oft handelt es sich auch um unseriöse Anrufe, bei denen mir etwas untergeschoben werden soll oder ich zur Preisgabe meiner persönlichen Daten gedrängt werde.
Ich befürchte, dass meine Privatsphäre durch diese unerwünschten Anrufe verletzt wird und möchte daher wissen, welche rechtlichen Schritte ich dagegen unternehmen kann. Gibt es Gesetze, die mich vor solchen Belästigungen schützen? Kann ich die Anrufer zur Rechenschaft ziehen und Schadensersatzansprüche geltend machen?
Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten ich habe, um mich gegen unerlaubte Werbeanrufe zu wehren und wie ich am effektivsten vorgehen kann, um diese Belästigungen zu unterbinden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Renate Kaiser
Sehr geehrte Frau Kaiser,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unerwünschter Werbeanrufe. Es ist bedauerlich, dass Sie mit dieser Belästigung konfrontiert sind und ich verstehe Ihren Wunsch, dagegen vorzugehen. Unerwünschte Werbeanrufe können in der Tat sehr lästig sein und Ihre Privatsphäre verletzen. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, die Sie vor solchen Belästigungen schützen und Ihnen Möglichkeiten bieten, sich gegen die Anrufer zur Wehr zu setzen.
In Deutschland regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung. Nach § 7 UWG ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen grundsätzlich verboten. Das bedeutet, dass Unternehmen Sie nicht unaufgefordert anrufen dürfen, um Ihnen Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, wenn Sie dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Wenn Sie unerwünschte Werbeanrufe erhalten, können Sie daher rechtliche Schritte einleiten. Zunächst sollten Sie dem Anrufer klar und deutlich mitteilen, dass Sie keine weiteren Werbeanrufe wünschen und ihm untersagen, Sie erneut anzurufen. Notieren Sie sich auch Datum, Uhrzeit und den Namen des Anrufers, falls möglich.
Wenn die Anrufe dennoch fortgesetzt werden, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur ist für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig und nimmt Beschwerden entgegen, wenn Unternehmen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Sie können online eine Beschwerde einreichen und die Bundesnetzagentur wird dem nachgehen und gegebenenfalls Bußgelder verhängen.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wenn die unerwünschten Werbeanrufe nachweislich zu einer Belästigung geführt haben und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, können Sie Schadensersatzansprüche gegen die Anrufer durchsetzen.
Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Schritte einzuleiten und Sie in diesem Prozess unterstützen.
Ich hoffe, diese Informationen waren hilfreich für Sie und Sie können mit diesen Maßnahmen gegen unerwünschte Werbeanrufe vorgehen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Koch
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