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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Firmen-Logos in nicht kommerzieller Online-Serie zeigen

Guten Tag,

ich würde gerne als Hobby eine Serie drehen, welche anschließend auf YouTube und Instagram veröffentlicht werden soll. Allerdings soll damit kein Geld verdient werden.

Dafür habe ich mir eine professionelle Videokamera, ein Gimbal sowie eine motorisierte Videoschiene gekauft. Die Musik komponiere ich selbst.

Meine Frage ist, ob es erlaubt ist Firmen-Logos zu zeigen und wenn nein, ob man es darf, wenn man diese verdeckt.

Ein Beispiel wäre eine Szene in der ein BMW eine Straße entlang fährt.

Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Nils Hildebrandt

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Markenrecht schützt vor einer Verwendung im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung von bestimmten Waren oder Dienstleistungen. Sie dürften das Logo daher verständlicherweise nicht auf ein selbst konstruiertes Auto oder Ersatzteilen anbringen. Wenn Sie aber hobbymäßig Ihr Auto filmen und darauf die Marke abgebildet ist, dann fehlt es an einer markenmäßigen Benutzung. Wenn die Marke dabei nicht unnötig negativ dargestellt wird, sondern lediglich als Bestandteil des Autos mit abgebildet wird, ist Ihr Vorhaben markenrechtlich unproblematisch.

Mit besten Grüßen,
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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