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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Sachschaden mit PKW

Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren,
im winterlichen Februar ereignete sich folgender Schaden:
bei dem Versuch in die die Abfahrt zur gemeinschaftlichen Mietgarage einzufahren, rutschte mein PKW in das geschlossene Sektionaltor und führte zu Beschädigung. Diesen Schaden meldete ich taggleich dem zuständigen Hausverwalter, hinterließ meine Mobilnummer und verblieben damit, dass man sich wieder bei mir meldet. In den nächsten Wochen (ca. 10-12 Wochen) kam es zu keinem weiteren Kontakt. Kürzlich dann die Mitteilung, dass ich eine Sachbeschädigung an Mieteigentum begangen habe und demnächst die Kosten des neuen Tores errichten müsse.
Daraufhin stellte ich, per E-Mail, den Sachverhalt aus meiner Sicht dar. Es muss sich unter der Schneedecke Eis gebildet haben (für mich nicht ersichtlich), was letztendlich dazu führte, dass mein Pkw in das Tor rutschte. Da in den letzen 13 Jahren, die Schnee/Eis Beseitigung durch einen externen Dienstleister ( von der Vermieterpartei beauftragt) durchgeführt wurde, dies offensichtlich an besagten Wintertagen nicht erfolgte, bin ich davon ausgegangen, dass nicht ich den Schaden tragen müsse. Auch mein Fahrzeug wurde beschädigt, was ich für mich aber gedanklich als „ jeder trägt seinen Schaden selber“ verbucht hatte. In der Antwort hieß es dann, dass man bei dem Dienstleister nachfrage. Ich hätte zumindest eine Teilschuld, weil ich vorher die Beschaffenheit der Abfahrt zur Tiefgarage prüfen hätte müssen. Man wäre aber doch bemüht um eine gute Lösung.
Daraufhin habe ich die Konversation zunächst gestoppt um mir Beratung einzuholen. Noch ein paar Infos zur Situation an dem Tag des Schadens: Es lag Schnee auf der Abfahrt, im Normalfall kommt man ohne Probleme die Einfahrt hoch und runter bei Schneebedeckung (der Bodenbelag der Abfahrt ist leicht strukturiert/aufgeraut, für etwas mehr Haftung).
Da ich bis vor kurzem nichts von dem Hausverwalter zu dem Ablauf gehört hatte, ging ich davon aus, dass der Schaden nicht zu meinem Lasten fällt, auch mit Hinblick auf das versäumte Räumen/Streuen der Zufahrt. Weshalb ich den Schaden bis dato auch nicht bei meiner Versicherung gemeldet habe. Wie verfahre ich nun am besten weiter?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Mitschuld trifft Sie tatsächlich schon, wenn Sie die Abfahrt nicht auf Glatteis geprüft haben, obwohl Ihnen aufgefallen ist, dass Schnee liegt.

Zudem hätten Sie am Unfallort Beweise dafür sammeln müssen, dass der Räum- und Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen wurde.

Jetzt besteht das Problem, dass zwar die Beschädigung des Tors durch Ihren PKW bewiesen wurde, aber eine unterstellte Mitschuld durch den Vermieter oder dessen externen Dienstleister nicht nachgewiesen ist.

Sie sollten die Meldung des Schadens an die Haftpflichtversicherung unverzüglich nachholen. Dort sollten Sie auch schildern, dass Sie die Schuld bei dem Räumdienst des Vermieters sehen.
Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung besteht nicht nur darin, das Tor zu bezahlen soweit Sie an dem Unfall schuld sind, sondern auch darin unberechtigte Forderungen abzuwehren, soweit den Räumdienst eine Mitschuld trifft, was zumindest nicht mehr nachweisbar sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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