hartz4
August 28, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Vogt
meine frage
mein freund ist arbeitslos sind bedarfsgemeinschaft weil ich hartz4 bekomm.er hat noch lohn für juli erhalten aber erst im august.darf die hartz4 stelle den lohn voll anrechnen in der berechnung von august bei mir.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt Einkommen im Bereich des ALG II („Hartz4“) zu berücksichtigen ist, wird rechtlich in der so genannten Arbeitslosengeld II-Verordnung (AlgII-V) geregelt.
Nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung sind laufende Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen, d.h. dem Empfänger der Leistung zugehen.
Dementsprechend ist das Juli Gehalt Ihres Freundes im August zu berücksichtigen, da es in diesem Monat zugeflossen ist.
Von dem Einkommen sind allerdings die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge in Abzug zu bringen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?