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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

hartz4

meine frage

mein freund ist arbeitslos sind bedarfsgemeinschaft weil ich hartz4 bekomm.er hat noch lohn für juli erhalten aber erst im august.darf die hartz4 stelle den lohn voll anrechnen in der berechnung von august bei mir.

Michael Vogt

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Die Frage, zu welchem Zeitpunkt Einkommen im Bereich des ALG II („Hartz4“) zu berücksichtigen ist, wird rechtlich in der so genannten Arbeitslosengeld II-Verordnung (AlgII-V) geregelt.

Nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung sind laufende Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen, d.h. dem Empfänger der Leistung zugehen.

Dementsprechend ist das Juli Gehalt Ihres Freundes im August zu berücksichtigen, da es in diesem Monat zugeflossen ist.

Von dem Einkommen sind allerdings die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge in Abzug zu bringen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

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Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Michael Vogt

Michael Vogt

Reutlingen

Herzlich Willkommen auf meinem Profil. Durch meine frühere Tätigkeit als DGB Jurist verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie des Sozialrechts. Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt darüberhinaus schwerpunktmässig in den Bereichen Vertrags-, Kredit- und Kaufrecht tätig. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) sowie der Gewerkschaft ver.di. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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