Kunde zahlt Rechnung nicht für erbrachte Leistung (Grafik)
Dezember 8, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als freiberufliche Grafikerin.
Vor ca. 7 Wochen habe ich einem Kunden 2 Aufträge in Rechnung gestellt, die ich im grafischen Bereich für ihn erledigt habe (Flyer, Anzeige). Der Kunde war sehr zufrieden mit der Arbeit, es gab keine Beanstandungen. Leider ist seit dem Erhalt der Rechnungen, der Kunde für mich nicht mehr zu erreichen. Nach ca. 5 Wochen nach den ersten Rechnungen, habe ich jeweils eine schriftliche Zahlungserinnerung geschickt. Bis heute habe ich kein Geld erhalten.
Die Aufträge habe ich auf Zuruf hin erledigt. Es existiert leider kein Angebot, aber formlose Emails an denen man die Korrespondenz rekonstruieren kann.
Es handelt sich um ca. 500,-- €.
Können Sie mir einen Rat geben, wie ich mich da weiterhin verhalten soll bzw. wie ich an mein Geld komme?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass sich anhand der E-Mailkorrespondenz nachweisen läßt, dass es zu einer Beauftragung durch den Kunden gekommen sein muss. Ohne genaue Kenntnis des Inhalts dieser E-Mails kann ich das aus der Ferne aber leider nicht abschließend beurteilen.
Sofern eine Beauftragung nachweisbar ist (zumindest wird die Auftragsdurchführung wohl nachweisbar sein), haben Sie auch einen entsprechenden Vergütungsanspruch gegen den Kunden.
Da der Kunde offensichtlich zahlungsunwillig ist, Sie Ihre Leistungen hingegen bereits erbracht haben bestehen aus meiner Sicht noch drei Möglichkeiten.
Sie könnten den „Kunden“ mit anwaltlicher Hilfe nochmals außergerichtlich auffordern. Sie könnten aber auch gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten bzw. den Vergütungsanspruch einklagen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagmorgen!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774
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