Gebrauchtwagen-Sachmängelhaftung
April 30, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Guten Tag!
Wir haben ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und haben jetzt festgestellt, dass der Verkäufer (Autovermieter u. -händler)auf der Rechnung folgenden Vermerk angebracht hat:
Keine Gebrauchtwagen-Sachmängelhaftung.
Kann die Sachmängelhaftung auf diese Weise überhaupt rechtswirksam ausgeschlossen werden?
Besten Dank im Voraus.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ja, beim Kauf von gebrauchten Waren kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
In der Regel besteht nur bei Neuware ein gesetzliches Gewährleistungsrecht.
Bei Gebrauchtwaren kann nur freiwillig eine solche Gewährleistung, also eine Garantie eingeräumt werden. Oder man hat auch die Möglichkeit eine Gebrauchtwarengarantie käuflich abzuschließen, das ist dann wie eine Versicherung.
Dennoch haftet der Verkäufer für alle Mängel, die er verschwiegen hat. Nur für offensichtliche Mängel haftet er nicht.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.raschwerin.de
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Bewertung dieser Frage
Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Leider ging die Anwort nicht richtig auf die Frage ein. Auch wurde nicht auf Basis des konkreten Beispiels die Lage erörtert.
Die Frage \"Welcher GV ergibt sich in diesem Fall unter Berücksichtigung der \"Deckelung\" ?
wurde nicht konkret (mit Zahlen) beantwortet.
Nachdem aus der Literatur (u.a. BMF-Schreiben) durchaus hervorgeht, dass eine Decklung des GV auf Höhe der AG-Kosten vorzunehmen ist (was inzwischen auch der andere Steuerberater bestätigt hat), verwundert schon ein wenig der Hinweis, das eine Decklung nicht möglich sei....
Selbst mein (Standard-)Steuerprogramm sieht explizit diese Decklung vor !!!!!!
"
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"Die erste Anwort hat sehr lange gedauert ... deshalb habe ich einen anderen Steuerberater mit der Frage beauftragt, der diese innerhalb 48h beantwortet hatte. Die Reaktionsgeschwindigkeit bzgl. der zweiten Antwort war OK:"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"In Summe kann ich damit den Steuerberater leider nicht weiterempfehlen.
Zudem vermisse ich in der Antwort klare Hinweise zur entsprechenden Literatur, welche die Aussagen untermauern. Das hätte ich mir in dem Fall eigentlich erwartet, nachdem ja die Botschaft war, dass alles anders ist als in der Frage als Prüfauftrag formuliert.
Die Investition des Entgelds hat sich damit leider als Fehlinvestition herausgestellt. Ich bin froh, dass ich inzwischen einen anderen Steuerberater gefragt habe und dieser mir eine klare (und zudem positive) Antwort in der halben Zeit gegeben hat.... auch wenn hierbei die Kosten etwas höher waren.
"
Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte
Jena
Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.
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