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Used Car Warranty against Defects

Good day!

We have purchased a used vehicle and have now discovered that the seller (car rental and dealer) has included the following note on the invoice:

No warranty for used cars.

Can the warranty for defects in the purchased item be legally excluded in this way?

Thank you in advance.

Steffan Schwerin

Dear Questioner,

I will answer the questions you have asked taking into consideration the facts presented and your input as follows:

Yes, when buying used goods, the warranty can be excluded.

Generally, only new goods have a statutory warranty right.

For used goods, such a warranty, or guarantee, can only be granted voluntarily. Alternatively, you also have the option to purchase a used goods warranty, which is similar to insurance.

However, the seller is still liable for any defects that they have not disclosed. They are not liable for obvious defects.

I must point out that this platform cannot replace detailed and personal legal advice. The aim here is solely to provide an initial rough assessment of your legal issue based on the information you have provided, from a lawyer. The legal advice I provide is based solely on the information you have provided. Adding or omitting relevant information in your description could lead to a completely different legal assessment.

I hope this overview has been helpful and that my explanations have assisted you. Feel free to reach out to me via the follow-up option on this platform.

Moreover, I am also available for legal representation. The initial consultation fee would be fully credited towards any further services.

Distance between lawyer and client is generally not a problem. Modern communication tools such as email, post, fax, and telephone can facilitate legal representation.

Best regards,

Steffan Schwerin
Lawyer

Law Office of Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Website: www.raschwerin.de

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Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Leider ging die Anwort nicht richtig auf die Frage ein. Auch wurde nicht auf Basis des konkreten Beispiels die Lage erörtert. Die Frage \"Welcher GV ergibt sich in diesem Fall unter Berücksichtigung der \"Deckelung\" ? wurde nicht konkret (mit Zahlen) beantwortet. Nachdem aus der Literatur (u.a. BMF-Schreiben) durchaus hervorgeht, dass eine Decklung des GV auf Höhe der AG-Kosten vorzunehmen ist (was inzwischen auch der andere Steuerberater bestätigt hat), verwundert schon ein wenig der Hinweis, das eine Decklung nicht möglich sei.... Selbst mein (Standard-)Steuerprogramm sieht explizit diese Decklung vor !!!!!! "
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"Die erste Anwort hat sehr lange gedauert ... deshalb habe ich einen anderen Steuerberater mit der Frage beauftragt, der diese innerhalb 48h beantwortet hatte. Die Reaktionsgeschwindigkeit bzgl. der zweiten Antwort war OK:"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"In Summe kann ich damit den Steuerberater leider nicht weiterempfehlen. Zudem vermisse ich in der Antwort klare Hinweise zur entsprechenden Literatur, welche die Aussagen untermauern. Das hätte ich mir in dem Fall eigentlich erwartet, nachdem ja die Botschaft war, dass alles anders ist als in der Frage als Prüfauftrag formuliert. Die Investition des Entgelds hat sich damit leider als Fehlinvestition herausgestellt. Ich bin froh, dass ich inzwischen einen anderen Steuerberater gefragt habe und dieser mir eine klare (und zudem positive) Antwort in der halben Zeit gegeben hat.... auch wenn hierbei die Kosten etwas höher waren. "

Experte für Other questions to lawyers

Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.

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