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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Anwalt sendet keine Unterlagen zu

Der aktuelle Fall ist, das mein Anwalt anscheinend keine Lust hat irgendwelche Schreiben oder Informationen an mich weiterzuleiten. Über umwegen habe ich erfahren das ein Vergleichsangebot vor liegt, vom Anwalt der Gegenseite. Jedoch weiß ich das diese auf 50% der Forderung verzichten würden. Den genauen Wortlaut kenne ich bis heute nicht. OK, man muss zugeben, es ist gar nicht klar ob die Forderung gerechtfertigt ist, aber das heist ja nicht das mein Anwalt gar nichts sagt. Nachdem anscheinend die First der Annahme vorbei ist, flatterte nun der Mahnbescheid in Haus über den ganzen Betrag und ich bin nun sauer. Ich gehe mal davon aus das mein Anwalt mich darüber hätte Informieren müssen und ich entscheiden hätte müssen ob ich es annehme oder nicht. Wer haftet nun für den entstandenen Schaden, sofern mein Snwalt dies nicht ausbügeln kann?

MfG
Joerg Lindner

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihr Anwalt ist aber verpflichtet, Sie als seinen Mandanten über den Stand der Sache auf dem Laufenden zu halten. Er muss Ihnen Unterlagen weiterreichen.

Insbesondere wenn ein Vergleich vorliegt, muss Sie Ihr Anwalt informieren und dies mit Ihnen besprechen.

Soweit der Anwalt einen eintretenden Schaden nicht wieder beheben kann, haftet er. Er muss dies dann seiner Berufshaftpflichtversicherung melden. Von dort aus wird man Ihnen den Schaden dann ersetzen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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