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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Kann ich meinen Ehepartner zwingen, die Scheidung zu akzeptieren?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

mein Name ist Lina Ziegler und ich stecke momentan in einer ziemlich schwierigen Situation. Mein Ehepartner und ich haben uns schon seit längerer Zeit auseinandergelebt und ich bin fest entschlossen, die Ehe zu beenden. Leider weigert sich mein Ehepartner jedoch, die Scheidung zu akzeptieren.

Der Ist-Zustand ist also, dass wir uns schon lange nicht mehr verstehen und eigentlich beide wissen, dass die Ehe keine Zukunft mehr hat. Trotzdem blockiert mein Ehepartner jegliche Versuche, eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen. Das belastet mich emotional sehr und ich frage mich, ob es überhaupt möglich ist, meinen Ehepartner dazu zu zwingen, die Scheidung zu akzeptieren.

Ich mache mir Sorgen, dass diese Blockadehaltung meines Partners die Scheidung unnötig in die Länge zieht und meine Nerven weiter strapaziert. Ich möchte einfach einen Schlussstrich unter die Ehe ziehen und einen Neuanfang starten, aber das scheint momentan unmöglich zu sein.

Können Sie mir bitte sagen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, meinen Ehepartner zur Annahme der Scheidung zu zwingen oder ob ich in dieser Situation einfach geduldig abwarten muss? Gibt es vielleicht alternative Wege, um die Scheidung trotz des Widerstands meines Partners voranzutreiben?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lina Ziegler

Erwin Evers

Sehr geehrte Frau Ziegler,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt im Bereich des Scheidungsrechts. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und Ihr Ehepartner sich weigert, die Scheidung zu akzeptieren.

In Deutschland gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eine Scheidung auch gegen den Willen des Ehepartners durchzuführen. Dies erfolgt durch ein sogenanntes streitiges Scheidungsverfahren vor Gericht. Dabei müssen Sie allerdings einen triftigen Scheidungsgrund nachweisen, wie zum Beispiel das Scheitern der Ehe oder das Vorliegen von Trennungsjahren.

In Ihrem Fall, wo beide Parteien sich bereits seit längerer Zeit auseinandergelebt haben und die Ehe keine Zukunft mehr hat, wäre das Scheitern der Ehe ein möglicher Scheidungsgrund. Sie können also vor Gericht die Scheidung beantragen und Ihr Ehepartner kann sich nicht dagegen wehren.

Allerdings ist ein streitiges Scheidungsverfahren meist mit einem höheren emotionalen und finanziellen Aufwand verbunden, da es zu Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Zugewinnausgleich etc. kommen kann. Daher ist es ratsam, zunächst alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung auszuschöpfen.

In Deutschland besteht die Möglichkeit, eine Mediation in Anspruch zu nehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hierbei werden Sie und Ihr Ehepartner von einem neutralen Mediator unterstützt, um gemeinsam eine Einigung zu erzielen. Dies kann dazu beitragen, die Scheidung schneller und kostengünstiger durchzuführen.

Falls Ihr Ehepartner weiterhin blockiert und eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um das streitige Scheidungsverfahren einzuleiten und Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.

Bitte zögern Sie nicht, mich für weitere Informationen oder eine Beratung zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um diese schwierige Situation bestmöglich zu bewältigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Erwin Evers, Rechtsanwalt

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Erwin Evers