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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Kann ich nach der Scheidung den Nachnamen meines Ex-Partners behalten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Wolfgang Ullmann und befinde mich momentan in einer Scheidungssituation. Ich habe während unserer Ehe den Nachnamen meines Ex-Partners angenommen und frage mich nun, ob ich nach der Scheidung meinen ursprünglichen Nachnamen wieder annehmen kann oder ob ich den Nachnamen meines Ex-Partners behalten muss.

Meine Frau und ich haben uns vor fünf Jahren kennengelernt und vor drei Jahren geheiratet. Während unserer Ehe habe ich mich entschieden, ihren Nachnamen anzunehmen, da mir ihr Nachname besser gefiel und ich gerne ein gemeinsames Namensband haben wollte. Leider hat sich unsere Ehe nicht wie erhofft entwickelt und wir haben uns nun entschieden, uns scheiden zu lassen.

Meine Sorge ist nun, dass ich nach der Scheidung weiterhin den Nachnamen meiner Ex-Frau behalten muss, obwohl ich gerne meinen ursprünglichen Nachnamen zurückhaben würde. Ich fühle mich mit meinem alten Nachnamen einfach wohler und identifiziere mich mehr damit.

Können Sie mir bitte sagen, ob es möglich ist, nach der Scheidung meinen ursprünglichen Nachnamen wieder anzunehmen, auch wenn ich während der Ehe den Nachnamen meiner Ex-Frau angenommen habe? Welche Schritte muss ich hierfür unternehmen und gibt es möglicherweise rechtliche Hürden, die ich beachten muss?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Ullmann

Johann König

Sehr geehrter Herr Ullmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Namensänderung nach einer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, welchen Nachnamen Sie nach der Scheidung tragen möchten und ob es möglich ist, Ihren ursprünglichen Nachnamen wieder anzunehmen. Gerne möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang weiterhelfen.

Grundsätzlich haben Sie nach einer Scheidung das Recht, Ihren ursprünglichen Nachnamen wieder anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie während der Ehe den Nachnamen Ihres Partners angenommen haben. Die Rückkehr zu Ihrem Geburtsnamen oder einem anderen früheren Namen ist in Deutschland gesetzlich geregelt und als sogenannte Namensänderung nach § 1355 BGB möglich.

Um Ihren ursprünglichen Nachnamen wieder anzunehmen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Standesamt stellen. In diesem Antrag geben Sie an, welchen Namen Sie zukünftig führen möchten und fügen in der Regel auch eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde bei. Das Standesamt prüft dann Ihren Antrag und entscheidet über die Namensänderung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Namensänderung auch im Ehevertrag oder Scheidungsvergleich geregelt werden kann. Wenn Sie und Ihre Ex-Frau sich einvernehmlich darauf einigen, dass Sie Ihren ursprünglichen Nachnamen wieder annehmen dürfen, kann dies in die Scheidungsvereinbarung aufgenommen werden. Sollte es jedoch Meinungsverschiedenheiten geben, haben Sie trotzdem das Recht, Ihren ursprünglichen Namen wieder anzunehmen.

Es gibt in der Regel keine rechtlichen Hürden, die einer Namensänderung nach der Scheidung im Wege stehen. Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig über die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen zu informieren, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann König
Rechtsanwalt

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