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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Wie funktioniert die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei einer Scheidung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

mein Name ist Ammelie Evers und ich stehe vor der schwierigen Entscheidung, mich von meinem Ehemann scheiden zu lassen. Wir haben während unserer Ehe gemeinsames Vermögen aufgebaut, bestehend aus Immobilien, Aktien und einem gemeinsamen Bankkonto. Nun frage ich mich, wie die Aufteilung dieses Vermögens im Falle einer Scheidung ablaufen würde.

Unsere Ehe dauerte sieben Jahre und wir haben keine Kinder. Mein Mann ist der Hauptverdiener in unserer Beziehung und hat während unserer Ehe eine höhere Summe in das gemeinsame Vermögen investiert. Ich habe währenddessen weniger verdient, jedoch den Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung übernommen.

Meine Sorgen liegen darin, fair und gerecht behandelt zu werden und meinen gerechten Anteil am gemeinsamen Vermögen zu erhalten. Ich befürchte, dass mein Mann versuchen könnte, mehr als seinen gerechten Anteil zu beanspruchen oder Vermögenswerte zu verstecken.

Daher frage ich Sie, wie die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei einer Scheidung aussehen und welche Schritte ich unternehmen kann, um sicherzustellen, dass meine Interessen angemessen vertreten werden. Gibt es Möglichkeiten, eine gerechte Vereinbarung mit meinem Mann zu treffen, ohne vor Gericht gehen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ammelie Evers

Johann König

Sehr geehrte Frau Evers,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie eine faire und gerechte Lösung in dieser schwierigen Situation gefunden werden kann.

In Deutschland regelt das Gesetz die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung im sogenannten Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich stellt sicher, dass die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Dabei wird das Anfangsvermögen jedes Ehepartners mit dem Endvermögen verglichen, um festzustellen, welcher Zugewinn während der Ehe erzielt wurde.

In Ihrem Fall, in dem Ihr Mann der Hauptverdiener war und mehr in das gemeinsame Vermögen investiert hat, könnte dies bedeuten, dass er einen höheren Zugewinn erzielt hat. Allerdings wird auch berücksichtigt, dass Sie den Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung übernommen haben, was ebenfalls als Beitrag zum gemeinsamen Vermögen angesehen werden kann.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bezüglich des gemeinsamen Vermögens sammeln, um eine genaue Berechnung des Zugewinns vornehmen zu können. Falls Ihr Mann Vermögenswerte versteckt oder unfaire Forderungen stellt, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine außergerichtliche Vereinbarung mit Ihrem Mann zu treffen, um eine faire Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht benachteiligt werden.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Interessen und Ansprüche aktiv vertreten und sich rechtzeitig informieren, um eine gute Basis für Verhandlungen zu schaffen. Ich stehe Ihnen gerne bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann König

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Experte für Scheidungsrecht

Johann König