Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Scheidungsrecht. Mein Name ist Sebastian Krause und ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation, da meine Ehefrau und ich uns trennen möchten. Wir besitzen ein gemeinsames Haus, das wir während unserer Ehe erworben haben. Nun mache ich mir Sorgen, was mit diesem Haus bei einer Scheidung passieren wird.

Zur Ausgangssituation: Wir haben das Haus vor fünf Jahren gemeinsam gekauft und beide stehen im Grundbuch als Eigentümer. Wir haben gemeinsam einen Kredit aufgenommen, um das Haus zu finanzieren, und zahlen die Raten seitdem gemeinsam ab. Wir haben keine Kinder, die in die Entscheidung einbezogen werden müssen.

Der Ist-Zustand ist, dass wir uns einvernehmlich trennen und eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Wir möchten fair und gerecht miteinander umgehen und eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Allerdings bin ich mir unsicher, wie die rechtliche Lage bezüglich des gemeinsamen Hauses aussieht.

Meine Sorge ist, dass ich das Haus verlieren könnte oder meiner Ehefrau finanziell entgegenkommen muss, obwohl wir gemeinsam für das Haus bezahlt haben. Deshalb frage ich mich, was mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung passiert und welche Möglichkeiten es gibt, um eine faire Lösung zu finden, die sowohl meine Interessen als auch die meiner Ehefrau berücksichtigt.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden. Ich möchte sicherstellen, dass meine Rechte gewahrt werden und ich nach der Scheidung nicht benachteiligt werde.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Krause

Johann König

Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Scheidungsrecht in Bezug auf Ihr gemeinsames Haus. Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und sich Sorgen um die Zukunft des Hauses machen. In solchen Fällen ist es wichtig, die rechtliche Lage genau zu kennen und mögliche Lösungswege zu finden, die für beide Seiten fair und gerecht sind.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Scheidung das sogenannte Zugewinnausgleichsrecht gilt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, hälftig aufgeteilt wird, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. In Ihrem Fall haben Sie das Haus gemeinsam erworben und stehen beide im Grundbuch als Eigentümer. Dies bedeutet, dass das Haus grundsätzlich Teil des gemeinsamen Vermögens ist und somit beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

Da Sie angestrebt haben, eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen, ist es ratsam, dass Sie und Ihre Ehefrau eine einvernehmliche Lösung bezüglich des Hauses finden. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass einer von Ihnen das Haus übernimmt und den anderen auszahlt. Alternativ können Sie auch vereinbaren, das Haus zu verkaufen und den Erlös hälftig zu teilen.

Es ist wichtig, dass Sie alle finanziellen Aspekte bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens berücksichtigen, um sicherzustellen, dass beide Seiten fair behandelt werden. Falls Sie und Ihre Ehefrau keine Einigung erzielen können, kann es sinnvoll sein, einen Mediator hinzuzuziehen, der Ihnen bei der Suche nach einer Lösung unterstützen kann.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie in diesem Prozess begleiten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen helfen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und hoffe, dass Sie eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden können.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann König

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Scheidungsrecht

Johann König