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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Kann ich meinen Ex-Partner dazu zwingen, Unterhalt zu zahlen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Scheidungsrecht,

ich heiße Heike Voigt und habe eine Frage bezüglich des Unterhalts von meinem Ex-Partner. Nach unserer Scheidung vor einem Jahr hat mein Ex-Mann bisher keinen Unterhalt für mich gezahlt. Ich bin momentan alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und habe daher dringend finanzielle Unterstützung benötigt. Leider ist mein Ex-Mann arbeitslos und behauptet, dass er nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen.

Ich mache mir große Sorgen um die finanzielle Zukunft meiner Kinder und mich, da ich allein nicht genug verdienen kann, um alle Kosten zu decken. Ich habe versucht, mit meinem Ex-Mann zu sprechen und eine Einigung zu erzielen, aber er weigert sich weiterhin, Unterhalt zu zahlen.

Kann ich meinen Ex-Partner dazu zwingen, Unterhalt zu zahlen, auch wenn er arbeitslos ist? Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um sicherzustellen, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt? Ich möchte sicherstellen, dass meine Kinder und ich angemessen versorgt sind und keine finanziellen Schwierigkeiten haben.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Voigt

Erwin Evers

Sehr geehrte Frau Voigt,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Unterhalts von Ihrem Ex-Partner. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser schwierigen Situation sind und sich um die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder und sich selbst sorgen. Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Sie Anspruch auf Unterhalt haben, auch wenn Ihr Ex-Mann arbeitslos ist. Es gibt rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können, um sicherzustellen, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass der Unterhaltspflichtige grundsätzlich dazu verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, unabhängig davon, ob er arbeitslos ist oder nicht. Wenn er tatsächlich nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er arbeitslos ist, kann er beim Jugendamt oder beim Familiengericht einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts stellen. In diesem Fall müsste er nachweisen, dass er tatsächlich nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen.

Wenn Ihr Ex-Mann jedoch einfach behauptet, dass er nicht zahlen kann, ohne dies zu belegen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Unterhalt einzufordern. Sie können zum Beispiel einen Anwalt beauftragen, der für Sie eine Klage auf Unterhalt beim Familiengericht einreicht. Das Gericht wird dann prüfen, ob Ihr Ex-Mann tatsächlich nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, und gegebenenfalls eine Zahlungsverpflichtung festlegen.

Es ist auch möglich, dass Ihr Ex-Mann Vermögen hat, das zur Zahlung des Unterhalts genutzt werden kann, selbst wenn er arbeitslos ist. In diesem Fall kann das Gericht eine Vermögensauskunft verlangen, um festzustellen, ob er über ausreichendes Vermögen verfügt, um den Unterhalt zu zahlen.

Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Angelegenheit rechtlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und sicherzustellen, dass Sie und Ihre Kinder angemessen versorgt sind. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers

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Experte für Scheidungsrecht

Erwin Evers