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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Kann ich das Sorgerecht für meine Kinder erhalten, wenn ich mich scheiden lasse?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Sofia Schäfer und bin momentan in einer schwierigen Lebenssituation. Mein Mann und ich haben beschlossen, uns scheiden zu lassen, da wir uns einfach nicht mehr verstehen und die Beziehung nicht mehr funktioniert. Wir haben zwei Kinder im Alter von 7 und 10 Jahren, für die mir das Wohl das allerwichtigste ist. Ich mache mir große Sorgen darüber, ob ich das Sorgerecht für meine Kinder erhalten kann, wenn wir uns scheiden lassen.

Momentan kümmern wir uns gemeinsam um die Kinder und teilen uns die Erziehungsaufgaben. Mein Mann ist jedoch der Meinung, dass er das alleinige Sorgerecht bekommen sollte, da er der Meinung ist, dass ich beruflich zu eingespannt bin, um mich angemessen um die Kinder zu kümmern. Ich arbeite zwar Vollzeit, aber ich habe immer alles in meiner Macht stehende getan, um sicherzustellen, dass es meinen Kindern an nichts fehlt und sie immer gut betreut sind.

Da das Wohl meiner Kinder für mich das Wichtigste ist, möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Sorgerecht für meine Kinder zu bekommen, wenn wir uns scheiden lassen. Gibt es bestimmte Kriterien, die ich erfüllen muss, um das Sorgerecht zu erhalten? Welche Schritte muss ich einleiten, um mein Anliegen vor Gericht zu vertreten und meine Chancen zu maximieren?

Ich bin dankbar für jede Information und Unterstützung, die Sie mir in dieser schwierigen Zeit bieten können.

Mit freundlichen Grüßen,
Sofia Schäfer.

Erwin Evers

Sehr geehrte Frau Schäfer,

zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihr Vertrauen danken und Ihnen versichern, dass ich Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen behilflich sein werde. Die Frage nach dem Sorgerecht ist eine wichtige und sensible Angelegenheit, besonders wenn es um das Wohl von Kindern geht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und sicherstellen möchten, dass Ihre Kinder gut betreut sind, auch nach der Scheidung.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der gemeinsamen elterlichen Sorge, was bedeutet, dass beide Elternteile das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Dies beinhaltet wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Erziehung, Gesundheit, Bildung und religiöse Belange der Kinder. In Ihrem Fall, da Sie und Ihr Mann beide die Erziehungsaufgaben teilen, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, weiterhin gemeinsam das Sorgerecht auszuüben.

Allerdings gibt es Situationen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen kann, wenn es im besten Interesse des Kindes ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse des Kindes angemessen zu erfüllen oder wenn es zu Konflikten und Uneinigkeiten zwischen den Eltern kommt, die sich negativ auf das Kind auswirken.

Um das alleinige Sorgerecht zu erhalten, müssen Sie vor Gericht nachweisen, dass es im besten Interesse der Kinder ist, wenn Sie das alleinige Sorgerecht erhalten. Dies kann durch verschiedene Kriterien erfolgen, wie zum Beispiel Ihre Fähigkeit, die Bedürfnisse der Kinder zu erfüllen, Ihre Erziehungsfähigkeiten, die Stabilität Ihres Lebensumfelds und Ihre Beziehung zu den Kindern. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen und Beweise sammeln, um Ihre Argumente vor Gericht zu unterstützen.

Um Ihr Anliegen vor Gericht zu vertreten und Ihre Chancen zu maximieren, empfehle ich Ihnen dringend, sich rechtzeitig an einen erfahrenen Familienrecht-Anwalt zu wenden. Ein Anwalt kann Sie professionell beraten, Ihre Rechte vertreten und Ihnen helfen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder zu erhalten.

In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, dass Sie sich gut informieren und unterstützen lassen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen in dieser Angelegenheit zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers.

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Erwin Evers