Was passiert mit dem gemeinsamen Haustier nach der Scheidung?
März 14, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Erwin Evers
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Scheidungsrecht. Mein Name ist Bernhard Gehrmann und ich befinde mich derzeit in der Phase der Scheidung von meiner Ehefrau. Wir haben während unserer Ehe gemeinsam ein Haustier angeschafft und nun stellt sich die Frage, was mit diesem Tier nach der Scheidung passiert.
Unser Haustier, ein Hund namens Bruno, ist für uns beide sehr wichtig und wir haben uns beide gleichermaßen um ihn gekümmert. Bruno ist wie ein Familienmitglied für uns und wir möchten beide sicherstellen, dass es ihm auch nach der Scheidung gut geht. Allerdings sind wir uns unsicher, wie wir am besten mit der Situation umgehen sollen, da wir beide sehr an Bruno hängen.
Ich mache mir Sorgen, dass es zu Konflikten kommen könnte, wenn wir uns nicht einig werden, was mit Bruno passieren soll. Daher würde ich gerne wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um eine gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden. Gibt es gesetzliche Regelungen, die in solchen Fällen greifen? Kann man eine Regelung bezüglich des Haustiers bereits im Scheidungsverfahren treffen oder muss dies gesondert geregelt werden?
Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit freuen und hoffe auf eine schnelle und klare Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Gehrmann
Sehr geehrter Herr Gehrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Haustiere im Scheidungsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um das Wohl Ihres Hundes Bruno machen und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten anstreben. In solchen Fällen ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu beachten und im besten Interesse des Tieres zu handeln.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Haustiere in Deutschland rechtlich als "Sachen" gelten. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich wie andere Sachen behandelt werden und im Zuge einer Scheidung aufgeteilt werden können. Allerdings hat der Gesetzgeber erkannt, dass Haustiere oft eine besondere Bedeutung für ihre Besitzer haben und hat daher einige spezielle Regelungen geschaffen.
Im Falle einer Scheidung können Sie und Ihre Ehefrau eine Vereinbarung über das Haustier treffen, die dann Bestandteil des Scheidungsvergleichs wird. Es ist ratsam, diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten und möglicherweise auch notariell beurkunden zu lassen, um Streitigkeiten zu vermeiden. In dieser Vereinbarung können Sie beispielsweise regeln, bei wem der Hund Bruno künftig leben soll und wer für die Kosten der Tierhaltung aufkommt.
Sollte es nicht möglich sein, sich einvernehmlich zu einigen, kann das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens eine Entscheidung über das Haustier treffen. Dabei wird das Wohl des Tieres berücksichtigt und eine Lösung gefunden, die dem Tiereswohl am ehesten entspricht.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Gericht in erster Linie auf die Interessen der Menschen abzielt und das Tierrechtlich nach wie vor als Sache behandelt wird. Daher ist es ratsam, im Vorfeld eine Einigung mit Ihrer Ehefrau zu suchen, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Ich empfehle Ihnen, sich mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt in Verbindung zu setzen, der Sie in dieser Angelegenheit beraten kann. Gemeinsam können Sie eine Lösung finden, die sowohl Ihren als auch die Bedürfnisse Ihres Hundes Bruno berücksichtigt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers
Rechtsanwalt specializing in Scheidungsrecht
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