Gibt es eine Wartezeit, bevor ich mich scheiden lassen kann?
Mai 12, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Erwin Evers
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Scheidungsrecht,
ich heiße Norbert Gallenberg und stehe momentan vor der schwierigen Entscheidung, mich von meiner Ehefrau scheiden zu lassen. Wir haben uns in den letzten Monaten immer mehr auseinandergelebt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine gemeinsame Zukunft nicht mehr möglich ist.
Meine Sorgen beziehen sich vor allem auf die rechtlichen Aspekte einer Scheidung. Ich frage mich, ob es eine Wartezeit gibt, bevor ich den Scheidungsprozess einleiten kann. Unsere Trennung ist bereits seit einigen Monaten vollzogen, aber ich bin mir unsicher, ob das ausreicht, um die Scheidung rechtlich zu beantragen.
Ich möchte gerne wissen, ob es bestimmte Kriterien gibt, die erfüllt sein müssen, bevor ich den Antrag auf Scheidung stellen kann. Gibt es beispielsweise eine Mindestdauer der Trennung, die eingehalten werden muss? Oder können wir den Prozess unmittelbar nach der Trennung beginnen?
Des Weiteren interessiert mich, welche Schritte ich konkret unternehmen muss, um die Scheidung einzuleiten. Welche Dokumente werden benötigt und wie lange dauert in der Regel der gesamte Prozess bis zur rechtskräftigen Scheidung?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser schwierigen Phase meines Lebens.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Gallenberg
Sehr geehrter Herr Gallenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Aspekte einer Scheidung. Ich verstehe, dass dies eine schwierige Phase in Ihrem Leben ist und möchte Ihnen gerne mit ausführlichen Informationen weiterhelfen.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass es in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Wartezeit für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens gibt. Das bedeutet, dass Sie den Scheidungsantrag unmittelbar nach der Trennung stellen können. Eine Trennung von mehreren Monaten kann jedoch als Indiz für das endgültige Scheitern der Ehe dienen und den Scheidungsprozess erleichtern.
In Bezug auf die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um den Antrag auf Scheidung zu stellen, gibt es in Deutschland das sogenannte Trennungsjahr. Dies bedeutet, dass die Ehepartner für mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor die Scheidung beantragt werden kann. Diese Trennungszeit kann jedoch unter bestimmten Umständen verkürzt werden, beispielsweise wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehepartner unzumutbar ist.
Um die Scheidung einzuleiten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Hierfür benötigen Sie in der Regel eine Eheurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, sowie eine Kopie des Trennungsprotokolls oder eine Bestätigung über das Scheitern der Ehe. Der gesamte Prozess bis zur rechtskräftigen Scheidung kann je nach individueller Situation und Auslastung des Gerichts unterschiedlich lange dauern. In der Regel können Sie jedoch mit einer Dauer von etwa 6 Monaten bis zu einem Jahr rechnen.
Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um den Scheidungsprozess professionell und reibungslos zu durchlaufen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers
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