Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Kann ich meinen Ex-Partner davon abhalten, unsere Kinder zu sehen, nachdem wir geschieden sind?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meines aktuellen Scheidungsverfahrens. Mein Name ist Ben Eckstein und ich bin kürzlich von meiner Frau geschieden worden. Wir haben gemeinsame Kinder, um die wir uns bislang gemeinsam gekümmert haben. Jedoch hat sich die Situation seit der Scheidung drastisch verändert.

Meine Ex-Partnerin verhält sich zunehmend feindselig mir gegenüber und droht damit, mir den Zugang zu unseren Kindern zu verweigern. Ich mache mir große Sorgen um das Wohl unserer Kinder und frage mich, ob ich rechtlich in der Lage bin, meinen Ex-Partner davon abzuhalten, unsere Kinder zu sehen.

Ich habe bereits versucht, mit meiner Ex-Partnerin zu sprechen und eine vernünftige Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Sie bleibt hartnäckig in ihrem Vorhaben, die Kinder von mir fernzuhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, wie schmerzhaft es für die Kinder sein muss, plötzlich den Kontakt zu einem Elternteil zu verlieren.

Daher meine Frage an Sie: Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um sicherzustellen, dass meine Ex-Partnerin den vereinbarten Umgang mit unseren Kindern einhält? Wie kann ich verhindern, dass sie die Kinder ohne meine Zustimmung sieht?

Ich bin zutiefst besorgt um das Wohl unserer Kinder und bitte um Ihre professionelle Beratung, wie ich in dieser schwierigen Situation weiter vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ben Eckstein

Erwin Evers

Sehr geehrter Herr Eckstein,

ich verstehe Ihre Sorgen und kann nachvollziehen, wie belastend die Situation für Sie sein muss. Es ist wichtig, dass das Wohl der Kinder stets im Mittelpunkt steht und dass beide Elternteile ihren Pflichten nachkommen, um das Beste für die Kinder zu gewährleisten.

In Ihrem Fall, in dem Ihre Ex-Partnerin den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern zu blockieren versucht, gibt es rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können, um sicherzustellen, dass Ihre Ex-Partnerin den vereinbarten Umgang mit den Kindern einhält. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie die Vereinbarungen, die im Rahmen der Scheidung getroffen wurden, genau prüfen. In der Regel wird dort der Umgang mit den Kindern geregelt sein, sowie die Rechte und Pflichten beider Elternteile in Bezug auf die Kinder.

Sollte Ihre Ex-Partnerin gegen diese Vereinbarungen verstoßen, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Möglichkeit wäre, beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen, die sicherstellt, dass der vereinbarte Umgang mit den Kindern eingehalten wird. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Vorwürfe gegen Ihre Ex-Partnerin berechtigt sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um das Wohl der Kinder zu schützen.

Des Weiteren könnten Sie auch das Jugendamt einschalten, um Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit zu erhalten. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Wohl der Kinder zu schützen und könnte bei der Klärung des Konflikts zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Partnerin behilflich sein.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen und Beweise sammeln, die belegen, dass Ihre Ex-Partnerin den Umgang mit den Kindern verweigert. Zeugenaussagen, Kommunikationsprotokolle und andere Dokumente könnten dabei behilflich sein, Ihre Position vor Gericht zu stärken.

Ich empfehle Ihnen dringend, einen Termin in meiner Online-Sprechstunde zu vereinbaren, um Ihre Situation genauer zu besprechen und eine individuelle Beratung zu erhalten. Gemeinsam können wir eine Strategie entwickeln, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Vater gewahrt werden und das Wohl der Kinder gewährleistet ist.

Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit mit meinem Fachwissen und meiner Unterstützung zur Seite und werde mein Bestes tun, um Ihnen zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Scheidungsrecht

Erwin Evers