Kann ich nach der Scheidung den Nachnamen meines Ex-Partners behalten?
Dezember 4, 2023 | 45,00 EUR | beantwortet von Erwin Evers
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Jens Gehrmann und stehe kurz vor der Scheidung von meiner Frau. Wir haben uns einvernehmlich dazu entschieden, getrennte Wege zu gehen und möchten die Scheidung so schnell und unkompliziert wie möglich durchführen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich nach der Scheidung den Nachnamen meiner Ex-Partnerin behalten kann.
Im Moment trage ich den Nachnamen meiner Frau, den ich bei unserer Heirat angenommen habe. Dies war für uns damals ein symbolischer Akt der Verbundenheit und Zusammengehörigkeit. Nun, da wir uns scheiden lassen, frage ich mich, ob ich meinen Nachnamen behalten kann oder ob ich wieder meinen Geburtsnamen führen muss.
Meine Sorge ist, dass ein Namenswechsel mit bürokratischen und administrativen Hürden verbunden sein könnte. Ich möchte gerne wissen, ob es möglich ist, den Nachnamen meiner Ex-Partnerin auch nach der Scheidung beizubehalten und welche Schritte dafür erforderlich sind.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob ich meinen Nachnamen behalten kann und wie ich dies gegebenenfalls rechtlich absichern kann? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Gehrmann
Sehr geehrter Herr Gehrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Nachnamens nach der Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie den Nachnamen Ihrer Ex-Partnerin behalten können und welche Schritte dafür erforderlich sind. Gerne gebe ich Ihnen dazu Auskunft.
Grundsätzlich haben Sie nach der Scheidung das Recht, Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Dies ist in § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils einen entsprechenden Antrag beim Standesamt stellen müssen, um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Dieser Antrag ist formlos und kann persönlich oder schriftlich beim Standesamt eingereicht werden.
Wenn Sie jedoch den Nachnamen Ihrer Ex-Partnerin behalten möchten, ist dies ebenfalls möglich. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Namensführung nach der Scheidung stellen. Dieser Antrag kann beim Standesamt oder beim Familiengericht gestellt werden. Wichtig ist, dass beide Parteien mit dieser Namensführung einverstanden sind. Falls Ihre Ex-Partnerin nicht zustimmt, können Sie den Nachnamen trotzdem behalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie gemeinsame Kinder haben und deren Nachname beibehalten möchten.
Es ist empfehlenswert, für die rechtliche Absicherung dieses Antrags einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden. Ein Anwalt kann Sie außerdem umfassend über Ihre Rechte und Pflichten in dieser Angelegenheit informieren.
Insgesamt ist es also möglich, den Nachnamen Ihrer Ex-Partnerin auch nach der Scheidung zu behalten, sofern beide Parteien damit einverstanden sind oder Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Mit einem formlosen Antrag beim Standesamt oder Familiengericht können Sie diesen Wunsch rechtlich absichern.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers
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