Wie wird das gemeinsame Vermögen während der Scheidung aufgeteilt?
Mai 11, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Erwin Evers
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Hanna Lehmann und befinde mich gerade in einer Scheidungssituation. Mein Ehemann und ich haben während unserer Ehe gemeinsames Vermögen angesammelt, und ich frage mich, wie dieses Vermögen während der Scheidung aufgeteilt wird.
Wir haben gemeinsam ein Haus gekauft, das auf beiden Namen steht, sowie gemeinsame Konten und Wertgegenstände. Ich mache mir Sorgen darüber, wie fair und gerecht die Aufteilung dieses Vermögens erfolgen wird. Mein Ehemann verdient mehr als ich und hat auch in die Anschaffung des Hauses mehr investiert als ich.
Ich frage mich, ob ich Anspruch auf eine bestimmte prozentuale Aufteilung des Vermögens habe, oder ob es andere Faktoren gibt, die bei der Aufteilung berücksichtigt werden müssen. Gibt es bestimmte Gesetze oder Regeln, die die Aufteilung des Vermögens während einer Scheidung regeln?
Ich möchte sicherstellen, dass meine Interessen und Rechte gewahrt werden und dass die Aufteilung des Vermögens gerecht und angemessen erfolgt. Können Sie mir bitte erklären, wie das gemeinsame Vermögen während einer Scheidung aufgeteilt wird und welche Schritte ich unternehmen kann, um sicherzustellen, dass meine finanziellen Interessen geschützt sind?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hanna Lehmann
Sehr geehrte Frau Lehmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens während einer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen über die faire und gerechte Verteilung des Vermögens machen, insbesondere wenn Ihr Ehemann mehr verdient hat und auch mehr in das gemeinsame Haus investiert hat.
In Deutschland regelt das Gesetz die Aufteilung des Vermögens während einer Scheidung im sogenannten Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich ist ein rechtlicher Anspruch, der sicherstellt, dass beide Ehepartner angemessen am Vermögenszuwachs während der Ehe beteiligt werden. Dabei wird das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, in den sogenannten Zugewinn und den Anfangsbestand aufgeteilt. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen beider Ehepartner.
Bei der Berechnung des Zugewinns werden alle Vermögenswerte wie Immobilien, Konten, Wertgegenstände, aber auch Schulden berücksichtigt. Es spielt keine Rolle, auf welchen Namen die Vermögenswerte stehen, da in einer Ehe grundsätzlich eine Zugewinngemeinschaft besteht und beide Partner am Vermögenszuwachs beteiligt werden.
Wenn Ihr Ehemann mehr in das gemeinsame Haus investiert hat, kann dies bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden. Es gibt die Möglichkeit, eine sogenannte Ausgleichsforderung geltend zu machen, wenn ein Ehepartner mehr in die Anschaffung von Vermögenswerten investiert hat als der andere. Diese Ausgleichsforderung dient dazu, den Zugewinn gerecht zu verteilen und sicherzustellen, dass beide Ehepartner angemessen am Vermögenszuwachs beteiligt werden.
Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie beispielsweise Verträge, Kontoauszüge, Immobilienbewertungen, etc., für die Berechnung des Zugewinns bereitzuhalten. Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Familienrecht-Anwalt zu wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer finanziellen Interessen unterstützen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers
Rechtsanwalt im Scheidungsrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?