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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Was passiert mit gemeinsamem Eigentum nach einer Scheidung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich mich in einer schwierigen Situation befinde und dringend rechtlichen Rat benötige. Mein Name ist Alexander Weidmannsdorf und ich befinde mich gerade mitten in einer Scheidung mit meiner Ehefrau. Wir haben gemeinsames Eigentum, darunter eine Immobilie und verschiedene Wertgegenstände, die wir während unserer Ehe erworben haben. Nun mache ich mir große Sorgen darüber, was mit diesem gemeinsamen Eigentum nach der Scheidung passieren wird.

Zur Ausgangssituation: Meine Ehefrau und ich haben uns dazu entschieden, uns scheiden zu lassen, da unsere Ehe nicht mehr zu retten ist. Wir haben während unserer Ehe gemeinsames Eigentum erworben, darunter eine Wohnung, ein Auto und verschiedene Möbelstücke. Nun stellt sich für mich die Frage, wie dieses Eigentum aufgeteilt wird und ob ich mein Hab und Gut behalten kann.

Der Ist-Zustand ist, dass ich mir große Sorgen darüber mache, was mit unserem gemeinsamen Eigentum passieren wird. Ich möchte gerne wissen, ob ich Anspruch auf bestimmte Gegenstände habe und wie die Verteilung des Eigentums nach deutschem Scheidungsrecht geregelt ist.

Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich befürchte, nach der Scheidung ohne mein Hab und Gut dazustehen und dass mein Vermögen ungerecht aufgeteilt wird. Daher frage ich mich, welche Möglichkeiten es gibt, das gemeinsame Eigentum fair aufzuteilen und ob es eine Möglichkeit gibt, bestimmte Gegenstände zu behalten.

Meine Frage an Sie als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht lautet daher: Was passiert mit unserem gemeinsamen Eigentum nach der Scheidung und wie kann ich mein Vermögen schützen? Gibt es Möglichkeiten, bestimmte Gegenstände zu behalten und wie läuft die Aufteilung des Eigentums nach deutschem Recht ab?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Weidmannsdorf

Erwin Evers

Sehr geehrter Herr Weidmannsdorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums im Zuge Ihrer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihr Hab und Gut machen und sicherstellen möchten, dass die Verteilung gerecht und nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass das deutsche Scheidungsrecht klare Regelungen für die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums im Falle einer Scheidung vorsieht. Gemäß § 1361 BGB wird das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau einen Anspruch auf die Hälfte des gemeinsamen Vermögens haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums sowohl finanzielle Werte wie Immobilien, Fahrzeuge und Konten als auch andere Gegenstände wie Möbelstücke, Schmuck oder Kunstgegenstände berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, auf wessen Namen die Gegenstände eingetragen sind, da sie während der Ehe gemeinsam erworben wurden.

Um Ihr Vermögen zu schützen und sicherzustellen, dass die Aufteilung fair und gerecht erfolgt, empfehle ich Ihnen, eine genaue Aufstellung aller gemeinsamen Vermögenswerte zu erstellen. Dazu gehören nicht nur materielle Gegenstände, sondern auch finanzielle Anlagen und Schulden. Auf Basis dieser Aufstellung kann gemeinsam mit Ihrer Ehefrau eine Einigung über die Aufteilung des Vermögens getroffen werden.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann im Rahmen des Scheidungsverfahrens das Familiengericht über die Aufteilung des Vermögens entscheiden. Dabei wird das Gericht alle relevanten Faktoren wie die Dauer der Ehe, die finanzielle Situation beider Ehepartner und den Beitrag jedes Ehepartners zum gemeinsamen Vermögen berücksichtigen.

Es ist durchaus möglich, bestimmte Gegenstände aus dem gemeinsamen Eigentum zu behalten, sofern beide Parteien sich darauf einigen können. In manchen Fällen kann auch eine Ausgleichszahlung vereinbart werden, um den Wert bestimmter Gegenstände zu kompensieren.

Abschließend möchte ich betonen, dass es ratsam ist, sich frühzeitig rechtlichen Rat von einem erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht einzuholen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und eine faire Lösung für die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers, Rechtsanwalt

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Experte für Scheidungsrecht

Erwin Evers