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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Wie werden Unterhaltszahlungen berechnet?

Sehr geehrte Anwältin,

ich heiße Carsten Winterstein und stehe kurz vor meiner Scheidung. Meine Frau und ich haben zwei Kinder, für die ich natürlich auch weiterhin finanziell sorgen möchte. Ich verdiene als Ingenieur ein gutes Gehalt, während meine Frau momentan noch in Elternzeit ist und kein eigenes Einkommen hat.

Ich mache mir große Sorgen darüber, wie die Unterhaltszahlungen für meine Frau und Kinder berechnet werden. Ich möchte fair und angemessen unterstützen, aber gleichzeitig auch meine eigene finanzielle Situation im Auge behalten. Kann ich irgendwo nachlesen, wie die Unterhaltszahlungen genau berechnet werden? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie kann ich sicherstellen, dass die Berechnung korrekt erfolgt?

Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beratung freuen, da ich in dieser Angelegenheit noch unsicher bin und mir viele Gedanken mache. Gibt es möglicherweise auch Alternativen zur regulären Unterhaltszahlung, die für beide Seiten fair und gerecht sind? Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Zeit und Expertise.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Winterstein

Erwin Evers

Sehr geehrter Herr Winterstein,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die Unterhaltszahlungen für Ihre Frau und Kinder machen und sicherstellen möchten, dass diese fair und angemessen erfolgen. Gerne erkläre ich Ihnen die Berechnungsgrundlagen für den Unterhalt und gebe Ihnen einige Informationen zu möglichen Alternativen.

Die Berechnung des Unterhalts richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel das Einkommen beider Ehepartner, die Bedürfnisse der Kinder, das Alter der Kinder, eventuelle Betreuungs- und Erwerbstätigkeitszeiten der Ehepartner sowie weiteren individuellen Umständen.

Für die Berechnung des Unterhalts gibt es in Deutschland Richtlinien und Tabellen, die als Orientierung dienen. Eine der bekanntesten ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die die Mindestunterhaltsbeträge für Kinder festlegt. Für den Ehegattenunterhalt gibt es ebenfalls tabellarische Leitlinien, die als Richtwert dienen können, aber auch individuelle Umstände berücksichtigt werden müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterhaltsberechnung individuell und fallbezogen erfolgt und daher eine genaue Analyse der finanziellen Situation beider Ehepartner erforderlich ist. Hierbei ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Unterhaltszahlungen korrekt berechnet werden und Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen.

In Bezug auf Alternativen zur regulären Unterhaltszahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Einzelfall geprüft werden können. Dazu zählen beispielsweise die Vereinbarung von Naturalunterhalt (z.B. Wohnraum oder Sachleistungen anstelle von Geldzahlungen), die Einrichtung eines Unterhaltsvorschusses oder die Absicherung durch eine Unterhaltsversicherung. Diese Alternativen sollten jedoch gründlich geprüft und mit den beteiligten Parteien besprochen werden, um eine faire und gerechte Lösung zu finden.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Termin für eine individuelle Beratung zu vereinbaren, um Ihre persönliche Situation zu besprechen und gemeinsam die besten Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und freue mich darauf, Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers

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Erwin Evers