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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Wie kann ich das Sorgerecht für meine Kinder nach der Scheidung sichern?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Heike Melzer und stehe kurz vor meiner Scheidung. Mein Ehemann und ich haben zwei Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren. Ich mache mir große Sorgen um das Sorgerecht für meine Kinder nach der Scheidung und möchte sicherstellen, dass ich weiterhin maßgeblich an ihren Entscheidungen beteiligt bin.

Die Ausgangssituation ist, dass mein Ehemann und ich uns einvernehmlich scheiden lassen möchten, jedoch bisher noch keine konkreten Regelungen bezüglich des Sorgerechts getroffen haben. Mein Ehemann äußerte bereits den Wunsch, dass die Kinder hauptsächlich bei ihm leben sollen, da er beruflich flexibler ist und meint, sich besser um sie kümmern zu können.

Ich mache mir große Sorgen, dass ich nach der Scheidung das Sorgerecht verlieren könnte oder nur eingeschränkten Einfluss auf die Entscheidungen bezüglich meiner Kinder haben werde. Mir ist es jedoch sehr wichtig, dass ich weiterhin an wichtigen Entscheidungen wie Schulausbildung, medizinischen Behandlungen und Freizeitaktivitäten beteiligt bin.

Daher möchte ich Sie fragen, wie ich das Sorgerecht für meine Kinder nach der Scheidung sichern kann. Gibt es Möglichkeiten, dies vertraglich festzuhalten oder vor Gericht zu klären? Welche Rechte habe ich als Mutter in Bezug auf das Sorgerecht und wie kann ich meine Interessen am besten vertreten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Melzer

Alexander Hartmann

Sehr geehrte Frau Melzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Sorgerechts für Ihre Kinder nach der Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um die Zukunft Ihrer Kinder und Ihr eigenes Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen machen. Gerne möchte ich Ihnen in dieser schwierigen Situation weiterhelfen und Ihnen einige Informationen und Tipps geben, wie Sie das Sorgerecht für Ihre Kinder sichern können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Sorgerecht grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zusteht, auch nach der Scheidung. Das heißt, dass Sie auch nach der Trennung weiterhin das Recht haben, an wichtigen Entscheidungen für Ihre Kinder beteiligt zu werden. Dies umfasst unter anderem die Bereiche Schulausbildung, medizinische Behandlungen, Religionszugehörigkeit und Freizeitgestaltung.

In Ihrem Fall, da Sie und Ihr Ehemann sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, wäre es sinnvoll, bereits im Vorfeld eine einvernehmliche Regelung zum Sorgerecht zu treffen. Dies kann in Form eines Sorgerechts- und Umgangsvereinbarung geschehen, in der Sie gemeinsam festlegen, wie das Sorgerecht nach der Scheidung ausgestaltet werden soll. Dabei können Sie beispielsweise vereinbaren, dass Sie das gemeinsame Sorgerecht behalten und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen.

Sollte es jedoch zu keiner Einigung mit Ihrem Ehemann kommen, haben Sie als Mutter grundsätzlich die gleichen Rechte wie Ihr Ehemann in Bezug auf das Sorgerecht. Das heißt, dass Sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen können, wenn dies im Interesse Ihrer Kinder ist. Dabei wird das Gericht entscheiden, was für das Kindeswohl am besten ist und ob das gemeinsame Sorgerecht weiterhin bestehen bleiben soll.

Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Der Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Ehemann zu finden oder gegebenenfalls vor Gericht für Ihre Rechte einzutreten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Scheidung und die Zukunft Ihrer Kinder.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Hartmann
Rechtsanwalt

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