Neubestellung eines Verwalters
Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 6 Wohnungen. In der Teilungserklärung ist verankert:
Beschlüsse der Eigentümerversammlung erfolgen mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Miteigentumsanteile, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehr-heit vorgeschrieben ist.
Für die Neubestellung eines Verwalters wurde folgendes Abstimmungsergebnis erzielt:
Beschluss: Ja = 3 Eigentümer mit 561/1000 MEA
Nein = 3 Eigentümer mit 439/1000 MEA
Ist dieses Ergebnis anfechtbar oder alles rechtens?
Vielen Dank und freundliche Grüße