Hausverbot
November 14, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Vogt
Sehr geehrte Anwälte,
folgender Sachverhalt:
Ältere Dame wohnt zur Miete im Mehrfamilienhaus welches auch vom Vermieter bewohnt wird. Dame ist nicht mehr in der Lage selbständig die Wohnung zu verlassen und bekommt Pflegedienst und Haushaltshilfe von Verwanten. (mir)
Ich besuchte die dame und schloss versehentlich die eingangstür etwas laut. (ist sonst NICHT der Fall!!)
Wurde daraufhin vom Vermieter Hausverbot angedroht da er sich durch den Knall belästigt fühlte.
Kann der Vermieter mir jetzt wirklich verbieten meine Oma zu besuchen und mir sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch anhängen wenn ich es mache?
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Recht des Mieters zur Benutzung seiner Wohnung den Vermieter daran, Besuchern des Mieters das Betreten seines Hauses zu verbieten. (BGH, Urteil vom 10.11.2006, V ZR 46/06)
Dementsprechend kann Ihnen der Eigentümer des Hauses nicht verbieten, Ihre Großmutter zu besuchen. Ein Hausfriedensbruch kommt infolge dessen ebenfalls nicht in Betracht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
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