Coca Cola
Juli 25, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe einmal an einer Tankstelle 3 Flaschen Coca Cola gekauft , später haben wir mit Kollegen 2 Flaschen aufgemacht und bemerkt dass es drin Dreck bzw. Insekten waren im Boden der 3 Flaschen . und als folge hat sich ein Kollege von mir übergeben nachdem er von der flasche getrunken hat .
ich habe mich mit dem Reklame-Center von Coca Cola in Verbindung gesetzt und der Manager hat die 2 geöffneten flaschen genommen als beweise und uns ein offizieller Blatt gegeben dass er die flaschen von uns genommen hat . der wollte sie analysieren lassen seit 2-3 wochen .
bis jetzt hab ich keine Antwort zurück bekommen was dadrin war , oder ob ich eine Entschädigung dafür bekomme .
was meinen Sie ? haben wir in diesem Fall recht , so dass man uns entschädigen wird ?? welche Gesetze herschen in diesem Rechtsgebiet ??
bitte um schnelle bearbeitung
mit freundlichem Gruss
R.Abdulmajeed
Sehr geehrter Fragesteller,
hätten Sie die verunreinigten Flaschen bei der Tankstelle gleich zurück gegeben, so hätten Sie jedenfalls im Rahmen der Ihnen zustehenden Gewährleistung neue hierfür erhalten müssen, §§ 434, 437 Nr. 1 BGB.
Da Sie die Flaschen nun nicht beim Händler, sondern bei anderer Stelle abgegeben haben, werden Sie vom Händler zunächst nichts erhalten, da Sie die mangelhaften Flaschen nun auch nicht mehr besitzen. Denn jedenfalls haben Sie das Bestehen des Mangels nachzuweisen, was ohne Flaschen nicht mehr möglich ist. Dass der Mangel tatsächlich bei Kauf der Flaschen vorhanden war, wird innerhalb der Frist von sechs Monaten ab Übergabe der Flaschen vermutet, § 476 BGB.
Die o. g. Gewährleistungsrecht nur zwischen Käufer und Verkäufer zu Anwendung.
Sofern ein Gesundheitsschaden aufgrund des Trinkens aus der Flasche nicht eingetreten ist, gewährt das BGB für eine Entschädiung für sog. immaterielle Schäden, § 253 BGB, zu denen auch der zum Erbrechen geführt habende Ekel bei Ihrem Freund noch zu zählen ist, nur eine Entschädigung nach billigem Ermessen. Wenn Sie in dieser Richtung rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, hätten Sie die Verunreinigung in den Flaschen nachzuweisen. Dies wäre auch durch Zeugen möglich. Zu richten hätte sich Ihr Verlangen gegen den Abfüller. Ein Anspruch gegen den die Tankstelle kommt in Ihrem Falle mangels Verschuldens desselben nicht in Betracht.
Sie sollten daher mit der Stelle, der Sie die Flaschen ausgehändigt haben, Kontakt aufnehmen. An Ihrer Stelle würde ich auf Aushändigung drängen, sofern dies noch möglich sein sollte, im Übrigen sollten Sie nach dem Stand der Dinge nachdrücklich nachfragen. Da Sie mit der Weggabe der Flaschen eines wichtigen Beweismittels begeben haben, haben Sie in der Tat im Moment nicht mehr Möglichkeiten.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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