Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Markenrecht

Aussage Markenware vom Deutschen Hersteller erlaubt ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich importiere Waren ( Heimtextilien ) aus China welche ich über verschiedene Plattformen ( Onlinehshop, Ebay, Amazon und Co ) vertreibe.
Ich habe in Deutschland für meine Produktgruppen eine Marke angemeldet unter welcher meine Produkte vertrieben werden. Die Marke steht auf den Produkten immer mit Logo usw. drauf.
Ich würde gerne in meiner Artikelbeschreibung erwähnen das es sich um Markenware vom Deutschen Hersteller handelt, ist dies erlaubt trotz das ich meine Waren aus China beziehe oder müssten die Waren hier hergestellt sein um diese Werbeargument zu nutzen ?

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine solche Bewerbung wäre aufgrund einer Irreführung der angesprochenen Kunden als unlauterer Wettbewerb einzustufen und daher abmahnfähig. Denn der Kunde erwartet bei dieser Aussage, dass die Ware selbst tatsächlich in Deutschland unter Einhaltung deutscher Qualitätsstandards produziert wird und nicht, dass lediglich der Importeur seinen Sitz in Deutschland hat. Die Rechtsprechung ist sehr streng hinsichtlich der korrekten Verwendung dieses Qualitätsmerkmals (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.5.2011 – 6 U 41/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011 – I-20 U 110/10).

Da sich auf den von Ihnen angesprochenen Plattformen auch viele Konkurrenten tummeln, die nur auf eine Gelegenheit zur Abmahnung warten, muss ich leider eindringlich von einer solchen Werbeaussage für Waren, die nicht in Deutschland hergestellt werden, abraten.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt, Oldenburg



fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Markenrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

vollständiges Profil