Aussage Markenware vom Deutschen Hersteller erlaubt ?
Februar 3, 2015 | 40,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich importiere Waren ( Heimtextilien ) aus China welche ich über verschiedene Plattformen ( Onlinehshop, Ebay, Amazon und Co ) vertreibe.
Ich habe in Deutschland für meine Produktgruppen eine Marke angemeldet unter welcher meine Produkte vertrieben werden. Die Marke steht auf den Produkten immer mit Logo usw. drauf.
Ich würde gerne in meiner Artikelbeschreibung erwähnen das es sich um Markenware vom Deutschen Hersteller handelt, ist dies erlaubt trotz das ich meine Waren aus China beziehe oder müssten die Waren hier hergestellt sein um diese Werbeargument zu nutzen ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine solche Bewerbung wäre aufgrund einer Irreführung der angesprochenen Kunden als unlauterer Wettbewerb einzustufen und daher abmahnfähig. Denn der Kunde erwartet bei dieser Aussage, dass die Ware selbst tatsächlich in Deutschland unter Einhaltung deutscher Qualitätsstandards produziert wird und nicht, dass lediglich der Importeur seinen Sitz in Deutschland hat. Die Rechtsprechung ist sehr streng hinsichtlich der korrekten Verwendung dieses Qualitätsmerkmals (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.5.2011 – 6 U 41/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011 – I-20 U 110/10).
Da sich auf den von Ihnen angesprochenen Plattformen auch viele Konkurrenten tummeln, die nur auf eine Gelegenheit zur Abmahnung warten, muss ich leider eindringlich von einer solchen Werbeaussage für Waren, die nicht in Deutschland hergestellt werden, abraten.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt, Oldenburg
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