Plagiate stoppen
März 17, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Eine deutsche Firma kopiert 3 verschiedene Produkte, an denen ich das Urheberrecht halte. Ich möchte diese Firma per Gericht zum Stop des Verkaufs zwingen. Was muss ich tun? Erschwerend kommt hinzu, dass ich jedes Produkt an einen anderen Hersteller weiterlizensiert habe und aus den Verkäufen Royalty erhalte. Wer muss jetzt handeln, ich oder jeder Firma einzeln?
Sehr geehrter Fragesteller,
der Streitwert für Verletzungen des Urheberrechts wird in einigen Bundesländern mit 6.000 Euro in anderen mit 10.000 Euro bewertet. Auf jeden Fall ist bei den Streitwerten, die von den Gerichten angenommen werden, das Landgericht in 1. Instanz zuständig.
Örtlich zuständig sein, dürfte als Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO)jedes Landgericht in dessen Bezirk die kopierte Ware angeboten wird,.
Bevor Sie die Klage einreichen, sollten Sie sich bei Ihren Lizenznehmern erkundigen, ob diese nicht in zulässiger weise Unterlizenzen vergeben haben.
Kläger wären Sie. Die Lizenznehmer dürften allenfalls dann ein zusätzliches eigenes Klagerecht haben, wenn in deren Lizenzverträgen steht, dass diese eine ausschließliche Lizenz haben, die es Ihnen verbietet, auch anderen eine Lizenz zu geben.
Bevor Sie die Klage schreiben, sollten Sie den Kopierer jedoch schriftlich auffordern eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Der Klageantrag wäre dann
Klage des
(Ihr Name und Ihre Adresse)
Kläger
gegen
(Name und Adresse des Kopierers)
Beklagter
Es wird beantragt, dem Beklagten zu untersagen die Produkte (genaue Beschreibung der Kopierten Produkte) herzustellen oder zu verkaufen.
Begründung
Hier führen Sie auf, dass Sie das Urheberrecht an Ihren Produkten haben und nennen alle Beweise, die Sie dafür haben.
Dann führen Sie auf, dass der Beklagte dieses Produkt kopiert und nennen alle Beweise, die Sie dafür haben.
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht. Sie dürfen die Klage also nicht selber schreiben, sondern müssen diese von einem Kollegen vor Ort schreiben lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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