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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Markenrecht

Plagiate stoppen

Eine deutsche Firma kopiert 3 verschiedene Produkte, an denen ich das Urheberrecht halte. Ich möchte diese Firma per Gericht zum Stop des Verkaufs zwingen. Was muss ich tun? Erschwerend kommt hinzu, dass ich jedes Produkt an einen anderen Hersteller weiterlizensiert habe und aus den Verkäufen Royalty erhalte. Wer muss jetzt handeln, ich oder jeder Firma einzeln?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

der Streitwert für Verletzungen des Urheberrechts wird in einigen Bundesländern mit 6.000 Euro in anderen mit 10.000 Euro bewertet. Auf jeden Fall ist bei den Streitwerten, die von den Gerichten angenommen werden, das Landgericht in 1. Instanz zuständig.
Örtlich zuständig sein, dürfte als Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO)jedes Landgericht in dessen Bezirk die kopierte Ware angeboten wird,.

Bevor Sie die Klage einreichen, sollten Sie sich bei Ihren Lizenznehmern erkundigen, ob diese nicht in zulässiger weise Unterlizenzen vergeben haben.
Kläger wären Sie. Die Lizenznehmer dürften allenfalls dann ein zusätzliches eigenes Klagerecht haben, wenn in deren Lizenzverträgen steht, dass diese eine ausschließliche Lizenz haben, die es Ihnen verbietet, auch anderen eine Lizenz zu geben.

Bevor Sie die Klage schreiben, sollten Sie den Kopierer jedoch schriftlich auffordern eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Der Klageantrag wäre dann

Klage des
(Ihr Name und Ihre Adresse)
Kläger
gegen
(Name und Adresse des Kopierers)
Beklagter

Es wird beantragt, dem Beklagten zu untersagen die Produkte (genaue Beschreibung der Kopierten Produkte) herzustellen oder zu verkaufen.

Begründung

Hier führen Sie auf, dass Sie das Urheberrecht an Ihren Produkten haben und nennen alle Beweise, die Sie dafür haben.
Dann führen Sie auf, dass der Beklagte dieses Produkt kopiert und nennen alle Beweise, die Sie dafür haben.

Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht. Sie dürfen die Klage also nicht selber schreiben, sondern müssen diese von einem Kollegen vor Ort schreiben lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Markenrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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