Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Markenrecht

Namensgebung eines Unternehmens

Unser Unternehmen setzt sich aus mehreren GmbH´s zusammen, die alle einen eigenen Namen haben. Gemeinsam präsentieren wir uns als ...team. Am Telefon wird sich so gemeldet und im Internet sind wird auch so vertreten. Wie die einzelnen Firmen heißen, wird erst klar, wenn man sich die Homepage etwas näher anschaut. Nun war die Sorge laut geworden, wir dürften uns evtl. nicht so nennen, weil wir im Handelsregister nicht so gemeldet sind.

(Ich weiß nicht, ob Markenrecht das passende Feld ist)

Ist es rechtlich in Ordnung, sich am Telefon unter einem anderen ausgedachten Firmennamen zu melden?

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Ihre Anfrage ist weniger dem Markenrecht als vielmehr dem Handelsrecht und gegebenenfalls dem Wettbewerbsrecht zuzuordnen.

Auch ich sehe es als problematisch an, sofern sie bzw. die betreffenden Mitarbeiter sich unter einem Fantasienamen melden,da dann eine gewisse Irreführungsgefahr besteht.

Im schlimmsten Fall könnte ein Mitbewerber/Konkurrent auf die Idee kommen eine Abmahnung auszusprechen, was dann für Streit sorgen würde.

Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen dringend angeraten, dass der jeweilige Mitarbeiter der jeweiligen GmbH sich auch nur und ausschließlich unter dem Firmennamen der betreffenden GmbH meldet beziehungsweise nach außen hin auftritt.




Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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