Unerlaubte Mailwerbung
September 27, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, geade kam mit der Post eine Kostennote + Unterlassungserklärung.
Begründung:
Wir haben an eine Firma, die in der gleichen Branche wie wir ist, ein Vertriebsangebot gesendet.
Die Mailadresse hatten wir aus verschiedenen, frei zugänglichen Internetverzeichnissen ( z.B. Branchenbuch ).
Stellt dies eine "unerlaubte eMail Werbung" dar?
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 7 II Nr. 3 UWG liegt eine unzumutbare Belästigung vor, wenn bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post, keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.
Sie haben ein Vertriebsangebot gesendet. Dies ist Werbung.
Sie haben die E Mail für die Werbung verwendet. Dies ist eine elektronische Post.
Wenn Sie von der anderen Firma keine ausdrückliche Einwilligung eingeholt haben, muss ich Ihre Frage leider mit ja beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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