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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Unerlaubte Mailwerbung

Sehr geehrte Damen und Herren, geade kam mit der Post eine Kostennote + Unterlassungserklärung.
Begründung:
Wir haben an eine Firma, die in der gleichen Branche wie wir ist, ein Vertriebsangebot gesendet.
Die Mailadresse hatten wir aus verschiedenen, frei zugänglichen Internetverzeichnissen ( z.B. Branchenbuch ).
Stellt dies eine "unerlaubte eMail Werbung" dar?
Herzlichen Dank.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

nach § 7 II Nr. 3 UWG liegt eine unzumutbare Belästigung vor, wenn bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post, keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Sie haben ein Vertriebsangebot gesendet. Dies ist Werbung.

Sie haben die E Mail für die Werbung verwendet. Dies ist eine elektronische Post.

Wenn Sie von der anderen Firma keine ausdrückliche Einwilligung eingeholt haben, muss ich Ihre Frage leider mit ja beantworten.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Internet-,Computerrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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