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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Kosten aussergerichtlich - gerichtlich

Gegen mich werden Pflichtteilsansprüche in Höhe von über 200.000 Euro geltend gemacht. Die Forderung basiert auf falschen und unvollständigen Zahlen und ist juristisch nicht haltbar. Mit gleichem Schreiben werden zusätzliche Auskünfte (teure Gutachten) verlangt, obwohl ich vollständig in einem Vermögensverzeichnis Auskunft gegeben habe - diese Auskunft zeigt deutlich, dass mit grossem Abstand keine Pflichtteilsansprüche bestehen. Die Forderung auf Zahlung und Auskunft wurde per privates Anschreiben geltend gemacht und eine 14 Tagefrist eingeräumt, in der ich zahlen soll, anderenfalls "bin ich gezwungen, anwaltliche Hilfe auf deine Kosten in Ansruch zu nehmen".

Welche Optionen habe ich, um bei eienr unsinnigen Forderung Kosten zu vermeiden, die ich nie zurückbekomme ?

Was wäre, wenn ich gar nicht reagiere. (Wenn geklagt wird und die Unsinnigkeit der Forderung festgestellt wird, muss ja hoffentlcih die Gegenseite die Rechtskosten tragen).

Kann die Gegensiete Rechtskosten geltend machen, wenn ich nciht reagiere udn ein Anwalt weiter aussergerichtlcih gegen mcih vorgeht ?

Wenn ich aussergerichtlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, wird das sehr teuer. Und außergerichtliche Kosten können meines Wissens - selbst wenn ich in einem späteren Verfahren gewinne- nicht zurückgeholt werden.

Könnte ich besser selber eine Feststellungsklage anstrengen, die mit diesem Pflichtteilsanspruch endgültig Klarheit schafft ?

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1) Welche Optionen habe ich, um bei eienr unsinnigen Forderung Kosten zu vermeiden, die ich nie zurückbekomme ?

Sie sollten erstmal nicht reagieren bzw. der Gegenseite mitteilen, dass Sie nicht zahlen werden, weil die Forderung falsch ist.

Sie sollten ggf. erwägen, selbst einen Anwalt zu nehmen, der den Pflichtteilsanspruch berechnet.


2) Was wäre, wenn ich gar nicht reagiere. (Wenn geklagt wird und die Unsinnigkeit der Forderung festgestellt wird, muss ja hoffentlcih die Gegenseite die Rechtskosten tragen). Kann die Gegensiete Rechtskosten geltend machen, wenn ich nciht reagiere udn ein Anwalt weiter aussergerichtlcih gegen mcih vorgeht ?

Soweit die Forderung berechtigt ist, kann die Gegenseite dann auch Anwaltskosten geltend machen.



3) Wenn ich aussergerichtlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, wird das sehr teuer. Und außergerichtliche Kosten können meines Wissens - selbst wenn ich in einem späteren Verfahren gewinne- nicht zurückgeholt werden. Könnte ich besser selber eine Feststellungsklage anstrengen, die mit diesem Pflichtteilsanspruch endgültig Klarheit schafft?

Das wird Sie auch einiges kosten – ist aber besser, als wenn man Sie auf 200.000 € verklagt.

Daher kann ich nur raten, einen Anwalt zu nehmen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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