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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Erbauseinandersetzung

Guten Tag,

Folgende Ausgangssituation: Eine Erbengemeinschaft bestehend aus drei Geschwistern mit gesetzlicher Erbfolge möchte eine sich in der Erbmasse befindende vermietete Eigentumswohnung an einen der Erben abtreten. Hierzu soll der Erwerber der Miteigeigentumsanteile seiner Geschwister diesen jeweils ein Drittel des Wertes abzüglich des Schenkungssteuerfreibetrages überweisen. Da 50% der Wohnung vom Erblasser 9 Jahre vor dem Erbfall durch Scheidungsvereinbarung erworben wurden, soll die notarielle Beurkundung und Grundbuchänderung erst nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist zur Vermeidung von Spekulationssteuer der Veräußerer stattfinden. Übergang von Lasten und Nutzen soll sofort erfolgen, so dass der Erwerber das Restdarlehen bedienen kann und die Mieteinnahmen erhält. Hintergrund hierfür ist, dass die beiden Veräußerer keine Mieteinnahmen für das letzte Jahr versteuern müssen. Der Abtretungsbetrag soll erst mit Grundbuchänderung erfolgen.

Reicht es aus, hierzu eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zu treffen und Mieter und Hausverwaltung zu informieren? Müsste eine solche Vereinbarung zwingend notariell beglaubigt werden?

Mit freundlichen Grüßen ,

Alexander Peters

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