Genügt eine geglaubigte Vollmacht
Mai 24, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Vollmacht/ Erbschein: Meine Frau ist vor kurzem verstorben. Meine Tochter hat eine Vollmachtsurkunde für alle Rechtsgeschäfte die durch die Stadt Wuppertal beglaubigt wurde. Braucht meine Tochter noch einen Erbschein oder reicht diese Vollmacht MfG ahlhaus
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es kommt darauf an, aus was das Erbe besteht und wie das Erbe geregelt ist.
Nach dem Gesetz erben Sie als Ehemann und Ihre Tochter gemeinsam.
Ob man dann einen Erbschein braucht, ist fraglich.
Es kommt darauf an, was vererbt wurde und was es zu regeln gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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