Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Testament und folgen

Konstellation:

Wir möchten ein Testament in der Form schreiben, dass das Vermögen nur ich oder meine Frau erben können.
D.h., wenn die Frau F. stirbt, erbt komplettes Vermögen der Mann M. und wenn der Mann M. stirbt erbt das ganzes Vermögen die Frau F. und die Kinder gar nicht.
Ich habe mehr oder weniger mich informiert über Pflichtanteil für Kinder, aber wir möchten das komplett so viel wie möglich niedrig halten.
Wir haben 3 Kinder.
Wir haben folgendes Vermögen:
1. Ein Einfamilienhaus auf beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen

2. Außerdem Mann M. hat 2 Mehrfamilienhäuser (1x 6 FH und 1 x 4 FH) mit dem Bruder als Hausgemeinschaft zusammen, Ehefrau(en) von MH-Grundstückseigentümer sind im Grundbuch gar nicht als Eigentümerinnen eingetragen.

Meine Frage lautet wer was bekommt inkl. Kinder Pflichtanteil:

A.) Was erben die Kinder, wenn die Frau F. stirbt, besonders im Bezug von 50% Anteil des Einfamilienhauses als Miteigentümerin eigetragen ist und was der Mann M.? (inkl. Kinder)

B.) Was erben die Kinder, wenn die Frau F. stirbt, besonders im Bezug von Anteil von den Mehrfamilienhäusern (unter 1.), wo nur der überlebender Mann M. als Eigentümer eigetragen ist und was die Frau F.? (inkl. Kinder)

C.) Wie sieht das steuerlich aus?

D.) Welche Testamentsform wäre die beste?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.
M. Petro

Bernhard Müller

Zu D) Es kommt darauf an, wer erben soll, nachdem F und M gestorben sind. Wenn dann die Kinder Schlusserben sein sollen, ist das Berliner Testament mit Strafklausel die beste Testamentsform.

Zu C) Jeder muss seinen Anteil an der Erbschaft selbst versteuern. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro und jedes Kind 400.000 Euro.

Zu B) Wenn F stirbt, erben die Kinder nichts von den Mehrfamilienhäusern. Wenn M ohne Testament stirbt, erbt F die Hälfte vom Anteil des M an den Mehrfamilienhäusern und jedes Kind 1/6 vom Anteil, der dem M gehört hat.

Zu A) Wenn F ohne Testament stirbt, erbt M 1/4 vom Einfamilienhaus und jedes Kind 1/12 vom Haus. Die andere Hälfte des Einfamilienhauses gehört M ja schon.

Der Pflichtteil der Kinder ist ein Anspruch auf Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Werts dessen, was die Kinder erben würden, wenn es kein Testament gäbe.

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Erbrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

vollständiges Profil