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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Zurückholen aus dem Frei

Guten Tag.
Ich bin examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger in einer ambulanten Krankenpflege tätig, und habe einen 30/Std.- Vertrag, bei einer 5,5 Tage/Woche.

Ich habe vom 24.08.09 - 02.09.09 im Schichtdienst (24.08.09 - 01.09.09 Frühdienst, und am 02.09.09 Spätdienst)mit durchschnittlich 7 Stunden Arbeitszeit gearbeitet.

Jetzt habe ich laut Dienstplan planmäßig vom 03.09.09 bis einschließlich 06.09.09 frei.

Meine Pflegedienstleitung hat mich gestern um ca. 12uhr angerufen, ob ich am Freitag, den 04.09.09 einen Spätdienst übernehmen könnte. Dem habe ich nicht zugesagt, zumal ich gestern, am selben Tag, um 13:30 persönlich zum Spätdienst erschienen bin. Im Büro habe ich dann meiner PDL mitgeteilt, dass ich am Freitag, den 04.09.09 mit meiner Familie verreist bin, und somit keinen Spätdienst übernehmen könne.

Nun hat mir meine PDL gesagt, Sie sei Weisungsbefugt, mich bei Personalmangel aus dem Frei zu holen. Da ich ihr sagte, dass ich aus privaten Gründen den Spätdienst nicht übernehmen könne sagte sie mir, dass ich dann für den bestimmten Tag (04.09.09) eine Krankschreibung von meinem Hausarzt benötigen würde.

Meine Frage ist nun:
Darf meine PDL mich aus dem Frei holen, bzw. muss ich nun eine Krankschreibung für den einen Tag bei meinem Arbeitgeber einreichen, obwohl ich mich derzeit bester Gesundheit erfreue?

mit freundlichem Gruß,
Harald- Tom Treiber

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

Wenn Sie mit "frei" Urlaub meinen, für den Sie dann auch einen entsprechenden Antrag gestellt haben, sind Sie nicht zum Dienst verpflichtet.

Etwas anderes gilt, wenn Sie aufgrund der Schichtplanung mehrere Tage hintereinander deshalb frei haben, weil sich dies eben bloß aus der Planung so ergibt. Für diesen Fall kann, wenn es Ihr Arbeitsvertrag so vorsieht, Ihr AG sie zum Dienst bestellen. Es kommt in diesem Falle ganz auf die Regelungen hierzu in Ihrem AV an.

Wenn Ihr AV es so vorsieht, können Sie sich der Dientspflicht tatsächlich nur dann entziehen, wenn Sie krank sind.

Wenn Sie zum Dienst erscheinen, muss Ihnen die Freizeit wieder an anderer Stelle ersetzt werden.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Andreas Scholz