Arbeitsvertrag Klausel Wettbewerb
Dezember 9, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Hallo, ich arbeite gerade bei einer Firma A (Dienstleister), diese arbeiten mit diversen Firmen zusammen unter anderem auch für eine Firma B. Für die Firma B mach ich bei Firma A eine Dienstleistung.
Firma B würde gerne mich im 2010 als Feste Mitarbeiterin haben. bei Firma A habe ich einen Arbeitsvertrag Unterschrieben am 14.12.2006 , der Beinhaltet eine Klausel Wettbewerbsverbot ,
Da steht drin: Dem Mitarbeiter ist es für 2 Jahre verboten, für einen Kunden der Firma A zu Arbeiten.
das heisst ich darf bei Firma B nicht arbeiten. Was kann ich tun? wie sieht es aus wenn ich vor gericht gehe? Es gibt jetzt endlich auch ein Recht auf Frei Arbeitsplatzwahl? oder? Ich bin jung und leider hatte ich noch nie so ein Problem. Bitte helft mir .
danke liebe Grüsse Maria-Elisa Curulli
Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Grundsätzlich habenSsie vollkommen Recht und es gibt ein Recht auf freie Arbeitsplatzwahl.
Es ist aber in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Wettbewerbsverbot unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein kann.
Die erste Voraussetzung ist, dass das Wettbewerbsverbot nicht länger als zwei Jahre ist, was bei ihnen der Fall ist. Die andere Voraussetzung ist, dass Sie eine Entschädigung hierfür erhalten, also eine Geldzahlung.
Dies kann ich Ihrer Sachverhaltsschilderung leider nicht entnehmen. Sofern Sie keine Entschädigung für das Wettbewerbsverbot erhalten, ist diese Klausel grundsätzlich unzulässig und von Ihnen nicht zu beachten.
Wenn die Sache vor Gericht landen würde käme es im Endeffekt darauf an, ob dieses Wettbewerbsverbot wirksam oder unwirksam ist, was wie bereits ausgeführt in Ihrem Fall von der Frage nach der Entschädigung abhängen wird.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr informativen Link zu diesem Thema beigefügt, dem Sie alle für Ihren Fall relevanten Informationen in Bezug auf die Wirksamkeit der Wettbewerbsverbotklausel entnehmen können:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/wettbew02.htm
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sollten Sie noch Nachfragebedarf haben, so melden Sie sich bitte
Ich wünsche Ihnen dann noch einen angenehmen Mittwochnachmittag und alles Gute!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
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kanzlei.newerla@web.de
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Fax. 0471/57774
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