Startup Instant-Jobvermittlung
Januar 9, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit. Danke.
Stellen Sie sich einmal vor:
Es ist spät abends. Sie steigen in Ihr Fahrzeug das in einer wenig befahrenen Seitenstraße abgestellt ist. Ein, zwei, drei Startversuche. Stets nur ein leises aufheulen des Motors das schnell in der eiskalten Nacht verstummt. Sie denken sich: Verdammt! Nicht schon wieder die Batterie und steigen aus Ihrem Wagen und blicken hilflos in die leere Nacht. Was tun Sie in einer solchen Situation? Sie wissen dass ein Anschieben des Fahrzeugs mit Sicherheit erfolgsversprechend wäre. Jemanden in den umliegenden Häusern fragen? Unmöglich! Es ist bereits 23 Uhr. Ein Freund könnte nicht bald genug zur Hilfe eilen und die Kosten eines Abschleppdienstes möchten Sie sich eigentlich ersparen.
Stellen Sie sich nun einmal vor es gäbe ein deutschlandweites Netzwerk aus Menschen die gerne anderen Menschen helfen und neben einer Aufwandsentschädigung gerne etwas hinzuverdienen würden. Nunja, alles was sie nun also tun müssen ist eine kostenfreie Nummer in Ihrem Mobiltelefon zu wählen ihren Standort durchzugeben und schon erhalten Sie über das Instant-Job-Internetportal als SMS die Kontaktdaten der verfügbaren Nutzer in Ihrer Nähe. Klasse! Der erste User ist bis 23:30 verfügbar und wohnt gleich um die Ecke. 10 Minuten später läuft der Wagen wieder und sie haben sich die ein oder andere Unannehmlichkeit erspart.
Ich möchte gerne als Startup jenes Vermittlungsagentur aufbauen und sehe mich mit dem Thema Arbeitsrecht, insbesondere Schwarzarbeit und Haftungs-/Versicherungsfragen konfrontiert. Inwiefern kann man mich diesbezüglich belangen? Bin ich in irgendeiner Weise haftbar? Beachten Sie dass ich nur vermittelnd auftrete und Kontaktdaten weiterleite. Ich danke Ihnen für Ihre juristische Einschätzung.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Zunächst möchte ich einmal zum Ausdruck bringen, dass ich Ihr Geschäftsmodell sehr innovativ und sinnvoll finde.
Probleme mit dem Thema Schwarzarbeit werden Sie nicht bekommen, sofern Sie die Angelegenheit ordnungsgemäß abwickeln. Hierbei gäbe es mehrere Möglichkeiten.
Z.B. könnten Sie die Mitarbeiter fest per Arbeitsvertrag anstellen. Dies würde sich bei einem solchen Geschäftsmodell voraussichtlich eher nicht lohnen und wäre zu unflexibel.
Weiterhin bestünde die Möglichkeit einer freien Mitarbeit auf Provisionsbasis. Sofern Sie die von Ihnen einbehaltenen Provisionen/Einnahmen ordnungsgemäß angeben und versteuern, sehe ich in Bezug auf Schwarzarbeit keine weiteren Probleme.
Eine Versicherung brauchen Sie nicht unbedingt. Es käme wenn überhaupt dann vielleicht eine Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht.
Sie sollten in den Verträgen mit den Mitarbeitern/AGB klarstellen, dass Sie nur vermitteln und die Mitarbeiter für Schäden, die Sie bei der Auftragsdurchführung jemandem zufügen, grundsätzlich selber haften.
Sehr gerne wäre ich Ihnen bei der Erstellung eines solchen rechtssicheren Vertrages /AGB behilflich. Den hier im Forum geleisteten Betrag würde ich Ihnen in vollem Umfang anrechnen. Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten genannte E-Mailadresse wenden, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lassen kann.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774
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