Versetzung für 6 Monate ohne mich zu fragen
Mai 29, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Vogt
vor ca 1 Jahr wurde mündlich festgelegt das wir pflegekräfte aus dem Pflegeheim in die angeschlossene Klinik (FREIWILLIGENBASIS ) gehen sollen begrenzt auf 6 monate.
Heute erfuhr ich nachdem ich aus dem Urlaub kam, das schon festgelegt wurde, das ich ab Juli in die Klinik hoch SOLL.
Was ich aber nicht möchte. Ich bin seit 2003 im Pflegeheim tätig und möchte da auch weiterhin bleiben. Kann man mich so ohne weiteres so einfach abschieben?....vor allem ohne mich zu fragen, da es ja eigentlich auf freiwilligen Basis gedacht war.
Bei uns kursieren die Gerüchte das man das Team auseinander reissen will . Desweiteren erzählt man das man die ALTEN, also die schon so lange da sind los werden möchte, da sie finanziell ja teurer sind wie als wenn man neue einstellt und die nur noch befristete Arbeitsverträge bekommen.
Vielen Dank
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Ob Sie in die angeschlossene Klinik versetzt werden können, hängt zunächst einmal davon ab, wie Ihre Tätigkeit in Ihrem Arbeitsvertrag beschrieben ist und ob eine so genannte Versetzungsklausel enthalten ist.
Sind Sie ausdrücklich als Pflegekraft für das Pflegeheim eingestellt worden und ist keine Versetzungklausel im Arbeitsvertrag enthalten, so kann Sie Ihr Arbeitgeber nur mit Ihrer Zustimmung in die Klinik versetzen. In diesem Fall können Sie die Versetzung – möglicherweise unter Zuhilfenahme des Personal-/Betriebsrats – verweigern.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
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