Unterschriftsvollmacht
Juli 24, 2009 | 25,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Hallo,
ich arbeite im Kredit- und Kautionsgeschäft als Sachbearbeiterin und stelle Bürgschaften für fast alle Bereiche aus, z.B. Miet-, Mängel-, Anzahlungen-, Vertragserfüllungen und noch viele andere.
Nun sollen wir, meinen Kollegen/Innen und ich Unterschriftsvollmacht bekommen - zum Teil in unbegrenzter Höhe -und natürlich mit ganz unterschiedlichen Texten, deren rechtliche Inhalte wir zum Teil (da Paragraphen angegeben werden) wir gar nicht kennen.
Nun meine Frage: was kann es für uns für Auswirkungen haben, wenn eine Bürgschaft gezogen wird und unsere Firma in Anspruch genommen wird.
Kann die Firma bei uns Regreß nehmen?
Könne wir aufgrund dessen entlassen werden?
Und wie sieht es aus, wenn wir eine Bescheinigung haben möchten, in der steht, dass die Firma daruf verzichtet uns in Haftung zu nehmen. Wäre das eine Möglichkeit?
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar, da das am Montag in Kraft treten soll. Wir wurden davon gestern per e-mail benachrichtigt.
Besten Dank und freundlichen Gruß,
Ursula
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächt ist Ihre Haftung für Schäden, die Sie Ihrem AG aufgrund Ihrer Tätigkeit zufügen, nach dem Grad Ihres Verschuldens begrenzt. Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung hat hier verschiedene Haftungsstufen entwickelt: Handeln Sie leicht fahrlässig, so haften sie in der Regel nicht.
Bei normaler Fahrlässigkeit erfolgt eine Haftungsbeteiligung unter Billigkeitsgesichtspunkten nach einer Quote. Es kommt hier maßgeblich darauf an, in welchem Umfang Ihre Tätigkeit "gefahrgeneigt" ist und bis zu welchem Umfang der AG gehalten ist, sich selbst durch bspw. Versicherungen zu schützen.
Handeln Sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, haften Sie für den gesamten Schaden.
Allgemein gilt auch, dass Sie, bevor Ihnen gekündigt wird, abgemahnt werden müssen. Bei einer einmaligen Pflichtverletzung kommt daher eine Kündigung grundsätzlich nicht in Betracht.
Wobei hier das nächste Thema angeschnitten wäre. Durch eine Vollmachtserteilung kann es sein, dass der (Haupt-)Pflichtenkreis, dem Sie bei Ihrer Arbeit genügen müssen, tatsächlich erweitert wird, obschon gerade dies in Ihrem Arbeitsvertrag nicht enthalten ist. Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten unterliegt aber mehr nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wenn also mit der Erteilung der Unterschriftsvollmacht gleichzeitig neue Verpflichtung zur umfänglichen Prüfung des Bürgschaftsbegehrens verbunden ist, die so nicht Inhalt des aktuellen Arbeitsvertrages ist, so ist dieses Vorgehen in der Tat äußerst fraglich, da hier eine Verantworungsübernahme für eine Tätigkeit von Ihnen verlangt wird, für die Sie mglw. gar nicht ausgebildet sind. Jedenfalls aber ist eine Verpflichtung zu neuen/anderen Hauptleistungen nur im Rahmen eines neuen AV möglich, der bisherige AV wäre daher zu kündigen.
Hierbei bitte ich aber um Verständnis dafür, dass ich weder den Inhalt des Arbeitsvertrages kenne, noch den Inhalt der email, so dass ich von hier aus nicht einschätzen kann, welche faktische Bedeutung die von Ihnen angesprochene Unterschriftsvollmacht im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses tatsächlich für Sie hat, bzw. ob mit der von Ihnen angesprochenen Vollmacht auch tatsächlich eine den AG nach außen bindende Vollmachtserteilung gemeint ist. Denn möglicherweise ist allein mit der Vollmachtserteilung keine neue Hauptpflicht für Sie entstanden.
Um daher Ihren Fall für sie erschöpfend beantworten zu können, wäre einerseit die Kenntnis des Arbeitsvertrages nötig, andererseits der Zweck und Inhalt der Erteilung der Vollmachtserteilung.
Eine Haftungsfreistellungserklärung Ihres AG zu erreichen, ist freilich möglich, wenn auch auf AG Seite nicht unbedingt üblich.
Ich empfehle Ihnen, eine Überprüfung Ihres AV im Zusammenhang mit der Vollmachtübertragung vornehmen zu lassen. Hier kann Ihnen Ihr Betriebsrat weiter helfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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