Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Kündigung 400 € Kraft

Kann ich ordentlich kündigen? Wir sind mit unserer Putzfrau seit 8 Jahren auf 400 € Basis beschäftigt schon sehr lange nicht zufrieden. Schriftlich wurde ihr immer wieder mitgeteilt was falsch läuft aber Sie wurde nie offiziell abgemahnt. Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren in der Firma und habe in den letzten Monaten durch Kontrolle festgestellt, dass sie immer viel mehr Stunden aufschreibt als sie tatsächlich anwesend ist. Jetzt hat sie 4 Wochen Urlaub und ich habe eine profesionelle Reinigungsfirma beauftragt. Diese Firma arbeitet besser und viel billiger da uns die Putzfrau im Monat 400 € + 120 € pauschal kostet. Theoretisch ist Zeitbetrug ja ein fristloser Kündigungsgrund. Welche Kündigungsfrist muss eingehalten weden. Im Vertrag steht für beide Seiten 4 Wochen.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Michael Vogt

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis handelt es sich grundsätzlich um ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, auf das zum einen die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB, zum anderen die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung finden.

1.Kündigungsfrist

Entsprechend § 622 Abs. 2 BGB beträgt die Kündigungsfrist wenn das Arbeitsverhältnis 8 Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Eine per Arbeitsvertrag vereinbarte, kürzere Kündigungsfrist wäre nur dann zulässig, wenn Ihr Unternehmen in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

In diesem Fall wäre die vereinbarte Frist von 4 Wochen zulässig, diese müssten Sie mithin einhalten.

2.Kündigungsschutzgesetzes

Ferner wäre zu prüfen, ob Ihre Putzfrau den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes unterfällt.

Auch hierzu ist letztendlich die Anzahl der Mitarbeiter Ihres Betriebs ausschlaggebend.

Sind dies mehr als 5, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.01.2004 begonnen hat, müsste eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein und bedürfte somit eines speziellen Kündigungsgrundes.

Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihre Putzfrau ohne nähere Begründung kündigen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Arbeitsrecht

Michael Vogt

Michael Vogt

Reutlingen

Herzlich Willkommen auf meinem Profil. Durch meine frühere Tätigkeit als DGB Jurist verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie des Sozialrechts. Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt darüberhinaus schwerpunktmässig in den Bereichen Vertrags-, Kredit- und Kaufrecht tätig. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) sowie der Gewerkschaft ver.di. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

vollständiges Profil