4-6 std. arbeit .
August 9, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Ich bin im moment noch im Erziehungsurlaub,das Erziehungsgeld wird ab 25.08.09 eingesteilt. Da aber mein Erziehungsurlaub bis Januar 20011 läuft,möchte ich jetzt ab Oktober wieder arbeiten würde das gehen? Da ich zwei Kinder habe 2 Jahre und 11 monate alt. möchte Ich im moment nur 4 std. arbeiten und später auf 6 std. erhöhen, aber da ich weiss das mein Arbeitgeber das nicht möchte. WIE und WAS kann ich tun,damit wir uns irgendwie einig werden? Möchte mich recht herzig bei Ihnen danken wenn Sie mie weiter helfen könnten.
Sehr verehrte Fragestellerin,
in Ihrem Falle haben Sie Ihrem Arbeitgeber wahrscheinlich schon mitgeteilt, dass Sie Ihre Elterzeit voll ausschöpfen wollen, mithin bis zu drei Jahre keine Tätigkeit in dem Betrieb aufnehmen wollen.
Nun haben Sie sich anders entschieden und möchten in Teilzeit arbeiten, wobei hier die Ausübung einer Tätigkeit von bis zu 30 Stunden im Monat zulässig ist. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass Ihr Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat.
Der Wechsel in eine Teilzeitposition, nachdem dem Arbeitgeber bereits erklärt worden ist, während der Elternzeit nicht zu arbeiten. Dies ist nach einem Urteil des BAG durchaus möglich, solange dem nicht dringende betriebliche Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegen stehen. Ein solcher Grund ist u.a. dann gegeben, wenn der Arbeitgeber für die Dauer der (ursprünglich mitgeteilten) Elternzeit eine Vollzeitvertretung eingestellt hat, die nicht bereit ist, ihre Arbeitszeit zu verringern, und andere vergleichbare Mitarbeiter ebenfalls nicht zu einer Verringerung ihrer Arbeitszeit bereit sind.
Liegen dringende betriebliche Hinderungsgründe nicht vor, so haben Sie eine Anpspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, den Sie notfalls gerichtlich beim Arbeitsgericht geltend machen können. Um allerdings nicht überstürzt eine konfrontative Situation mit Ihrem Arbeitgeber herbei zu führen, die auf Dauer ein gesunden Arbeitsklima hinderlich ist, empfehle ich Ihnen, sich nochmals außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber auseinander zu setzen, evtl. auch unter Einschaltung des Betriebsrates als Vermittlungsstelle.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?