8. Mai 2015
Kapitalertragssteuer bei Kündigung einer Lebensversicherung
Guten Tag,
folgende Frage zur Berechnung der Kapitalertragssteuer bei Auszahlung (Kündigung) einer Fondgebundenen Lebensversicherung in den ersten 12 Jahren.
Folgender Fall.
VR bestätigt die Kündigung zum 1.5. 2015 fristgemäß und zahlt den Rückkaufwert nach Verkauf der Fondsanteile aus.
Berechnung der Kap. Ertragssteuer: (fiktive, einfachere Werte).
Eingezahlte Beiträge 16.000 €
Rückkaufwert: 21000 €
\\\"Gewinn\\\" also 5.000 €, davon 25% Kap.Ertragssteuer = 1.250 € + Soli etc. soweit klar.
Der Versicerer behauptet aber:
von den 16.000 € haben wir nur 10.000 € investiert, der Rest war Kosten
Also Gewinn 11.000 €, Kap. Ertragssteuer 2.750 €
Wie wird der Gewinn hier steuerlich richtig berechnet? Wo ist es geregelt? Also gilt das was wirklich investiert wurde, oder das was der Kunde investiert hat, also an den Vers. an Beiträgen überwiesen hat?
Danke
R
Dr. med. Ralf Berg
· Ühlingen
27. Juli 2011
Sehr geehrter Fragesteller,
es wurde bereits auf EStR R 154 hingewiesen, wonach die Höhe der steuerpflichtigen Kapitalerträge vom Versicherer zu ermitteln ist.
Steuerrechtlich sind die vom Versicherer ermittelten Erträge von 11.000 € durchaus möglich.
Mit freundlichen...
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J
Jan Wilking
· Oldenburg
27. Juli 2011
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Lebensversicherungsleistung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. ...
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