Nebenbeschäftigung | frag-einen.com
30. August 2015

Nebenbeschäftigung

Guten Tag, ich bin eine Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst mit 2422,00 Bruttogehalt monatlich in der Lohnsteuerklasse 3. Jetzt möchte ich noch eine Nebenbeschäftigung als Chorleiterin in einem Verein und als private Klavierlehrerin ausüben. Weil es eine künstlerische Tätigkeit ist, habe ich mich bei der Künstlersozialkasse angemeldet Meine Frage ist : Wie viel darf ich dazu verdienen , ab wann muss ich dieses Einkommen versteuern und werde ich dabei in der Lohnsteuerklasse 3 bleiben? Ich bedanke mich im Voraus Mit freundlichen Grüßen
Y
Dr. Yanqiong Bolik
· Stuttgart
20. November 2011
Sehr geehrte Frau Sabelfeld, im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten. Nach dem Sachverhalt kann Ihre künstlerische Tätigkeit als Chorleiterin steuerlich als selbständige Täti...
🔒

Vollständige Antwort lesen

Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €

Antwort freischalten →

✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert

Eigene Frage stellen

Persönliche Antwort in <24h · Geld-zurück-Garantie

Jetzt Frage stellen →