steueroptimierte Auszahlung einer Abfindung | frag-einen.com
18. November 2014

steueroptimierte Auszahlung einer Abfindung

Mir wurde eine Ausscheidungsvereinbarung mit Abfindung zum 31.12.2014 angeboten. Den Zeitpunkt der Auszahlung kann ich für 2014 , 2015 oder 2016 wählen. Da ich in 2015 noch andere Einnahmen ( befristetes Arbeitsverhältnis in einer anderen Firma) erwarte, wollte ich die Auszahlung in 2016 wählen. Eine Rechtsanwältin riet mir ab, mit der Begründung , dass ein zeitlicher Zusammenhang mit der Ausscheidung in 2016 nicht mehr gegeben sei und ich mit massiven steuerlichen Problemen rechnen müßte. Bei den von Ihnen beantworteteten Fragen zur Abfindung geht es meistens nur um Auszahlungsverschiebung ins nächste Jahr. Gilt die Steueroptimierung bzw. Fünftelregelung auch noch in 2016 ? Danke für Ihre Antwort.
U
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
· Leonberg
21. März 2011
Sehr geehrte Frau Bräuer, Ihre konkrete Frage habe ich dahingehend beantwortet, dass die Fünftelregelung nicht 2016 zur Anwendung kommt, wenn die Abfindungszahlung erst nach 13 Monaten erfolgt. Evtl. Ausnahmen habe ich Ihnen aufgelistet. Mit freundlichen Grüßen A...
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U
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
· Leonberg
21. März 2011
Sehr geehrter Fragesteller, im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Tarifermäßigung gem. § 34 EStG (sog. Fünftelregelung) ist, dass di...
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